Full text : Die Volkswirthschaftslehre

260  Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.  §  137.  Umsatzmittel.
Anwendung  richtiger  Meßgcräthe  und  zuverlässiger  Messungsweisen
  abhängig  ist,  um  so  nothwendiger  wird  es,  das;  die
gemeinwirthschaftliche,  von  der  öffentlichen  Gewalt  ausgehende
Fürsorge  um  das  Maßwesen  sich  darauf  erstreckt,  durch  Aichen
der  int  Verkehre  zu  benutzenden  Maße  und  Gewichte  deren
Uebereinstimmung  mit  aufbewahrten  Normalmaßen  zu  gewährleisten, ­
  durch  zweckmäßige  Vorschriften  über  die  Form  lind
Beschaffenheit  der  zulässigen  Maße  und  Waagen  sowie  über  die
Art  und  Weise  des  Messens  selbst  die  rechtliche  Ausführung
desselben  zu  wahren  zu  suchen,  und  die  Einhaltung  der  gesammten
desfallsigen  gesetzlichen  Bestimmungen  zu  überwachen.
            
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