Full text: Die Volkswirthschaftslehre

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Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
Endlich sind vielseitig brauchbare Güter meist sehnn 
gleichzeitig für die verschiedenen Gebrauchszwecke, denen sie 
zu dienen vermögen, ungleich gebrauchswerthig. 
Solche Güter, z. B. sowohl zur Aussaat als zur Oelgewinnung 
oder Fütterung verwendbarer Leinsamen, zn Brennholz oder auch 
zn Werkholz aufbereitbare Eichen- und Pappelstümine, eine ilud 
dieselbe zllr Kesselfeuerung und Stubenheizung verschieden gut 
geeignete Kohlensorte re., erlangen ungleichen Gcbrauchswerth je 
nach dem Gebrauchszwecke, auf den ihre Brauchbarkeit bezogen wird. 
8 14. 
Je veränderlicher und schlvnnkender aber der Gebrauchs 
werth der einzelnen Güter ist, um sv weniger läßt sich schließ 
lich das gegenseitige Gebrauchswerthsverhältniß verschiedener 
Güter allgemeingiltig und dauernd zutreffend feststellen. 
Dasselbe kann überhaupt nur mit Rücksicht ans bestimmte 
gemeinschaftliche Gebrauchszwecke der mit einander zu ver 
gleichenden Güter uub gegebenen Falls für deren Gebraitchs- 
werthigkeit eingetretene Vorbedingungen annähernd richtig 
ermittelt tverden. 
Das gegenseitige Gebrauchswerthsverhältniß von Gütern, 
welche ausschließlich für völlig ungleichartige Gebrauchszwecke 
brauchbar, und demnach auch bezüglich ihrer besonderen Brauch 
barkeit für den unmittelbaren Gebrauch an sich unvergleichbar 
sind, ist nicht unmittelbar benutzbar, sondern höchstens nach der 
Bedeutsamkeit der damit zu befriedigenden Bedürfnisse allgeineiu- 
hin schätzbar. Der Gebrauchswerth z. B. eines Zugthieres im 
Vergleich mit demjenigen eines Beleuchtungsmittels, Buches k. 
kann nicht näher festgestellt, nur als ungleich hoch erkannt und 
vergleichsweise höher oder niedriger geschätzt werden. Dagegen 
ist wenigstens ungefähr zu ermitteln, ivi e sich mehrere Güter zu 
einander ihrem Gebrauchswerthe »ach verhalten, den sie für die 
nämlichen Zwecke infolge einer gewissen Seite ihrer Brauchbarkeit 
haben. Sv ist z. B. das Gebrauchswerthsverhältniß verschieden- 
artiger Futtermittel bestimmbar, indem man den jeweiligen Ge 
branchswerth des einen Futtermittels als Gebranchswerthseiuheit 
auffaßt uub damit den verhältnißiuäßigcu Gebranchswerth anderer
	        
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