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Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe.
Endlich sind vielseitig brauchbare Güter meist sehnn
gleichzeitig für die verschiedenen Gebrauchszwecke, denen sie
zu dienen vermögen, ungleich gebrauchswerthig.
Solche Güter, z. B. sowohl zur Aussaat als zur Oelgewinnung
oder Fütterung verwendbarer Leinsamen, zn Brennholz oder auch
zn Werkholz aufbereitbare Eichen- und Pappelstümine, eine ilud
dieselbe zllr Kesselfeuerung und Stubenheizung verschieden gut
geeignete Kohlensorte re., erlangen ungleichen Gcbrauchswerth je
nach dem Gebrauchszwecke, auf den ihre Brauchbarkeit bezogen wird.
8 14.
Je veränderlicher und schlvnnkender aber der Gebrauchs
werth der einzelnen Güter ist, um sv weniger läßt sich schließ
lich das gegenseitige Gebrauchswerthsverhältniß verschiedener
Güter allgemeingiltig und dauernd zutreffend feststellen.
Dasselbe kann überhaupt nur mit Rücksicht ans bestimmte
gemeinschaftliche Gebrauchszwecke der mit einander zu ver
gleichenden Güter uub gegebenen Falls für deren Gebraitchs-
werthigkeit eingetretene Vorbedingungen annähernd richtig
ermittelt tverden.
Das gegenseitige Gebrauchswerthsverhältniß von Gütern,
welche ausschließlich für völlig ungleichartige Gebrauchszwecke
brauchbar, und demnach auch bezüglich ihrer besonderen Brauch
barkeit für den unmittelbaren Gebrauch an sich unvergleichbar
sind, ist nicht unmittelbar benutzbar, sondern höchstens nach der
Bedeutsamkeit der damit zu befriedigenden Bedürfnisse allgeineiu-
hin schätzbar. Der Gebrauchswerth z. B. eines Zugthieres im
Vergleich mit demjenigen eines Beleuchtungsmittels, Buches k.
kann nicht näher festgestellt, nur als ungleich hoch erkannt und
vergleichsweise höher oder niedriger geschätzt werden. Dagegen
ist wenigstens ungefähr zu ermitteln, ivi e sich mehrere Güter zu
einander ihrem Gebrauchswerthe »ach verhalten, den sie für die
nämlichen Zwecke infolge einer gewissen Seite ihrer Brauchbarkeit
haben. Sv ist z. B. das Gebrauchswerthsverhältniß verschieden-
artiger Futtermittel bestimmbar, indem man den jeweiligen Ge
branchswerth des einen Futtermittels als Gebranchswerthseiuheit
auffaßt uub damit den verhältnißiuäßigcu Gebranchswerth anderer