Full text : Die Volkswirthschaftslehre

8  30.  31.  Volkswirtschaft.  Einwirkung  auf  dieselbe.  39
jedoch  nur  entweder  mit  Arbeiten  oder  mit  Vermögen,  Grundstücken ­
  und  Kapitalien,  beziehentlich  mit  diesem  und  jenen  zugleich.
Als  Vergeltung  hierfür  beziehen  dieselben,  je  nach  der  Art  ihrer
Mitwirkung,  theils  Grundrente,  welche  sich  aus  der  Anwendung
von  Grundstücken  ergiebt,  theils  Arbeitslohn  für  .Leistung  von
Arbeiten,  theils  Kapitalzins,  den  die  Verwendung  von  Kapitalien
einbringt.
Aus  einem  oder  mehreren  der  drei  vorgenannten  E  into ­
  in  mens  zw  ei  ge  rührt  daher  schließlich  auch  jedes  einzelne
Einkommen  her.

Einwirkung  rmk  die  Vollwwirthschmkt.
8  31.
Weil  sich  sonach  das  wirthschaftliche  Leben  der  Völker
innerlich  nach  seinen  eigenen  Gesetzen  regelt,  so  läßt  sich
dasselbe  auch  durchaus  nicht  beliebig  beeinflussen.  Hierdurch
wird  jedoch  keineswegs  ausgeschlossen,  daß  menschliche  Einwirkung
  ans  die  Entwickelung  der  Vvlkswirthschaft
möglich  und  beziehentlich  sogar  zu  deren  Gedeihen  nothwendig ­
  ist.  Der  Verlauf  dieser  Entwickelung  und  die  Art
und  Weise,  in  welcher  sich  demzufolge  die  Volkswirthschaften
verschiedener  Völker  äußerlich  abweichend  gestalten,  hängt
vielmehr  in  einem  gewissen  Grade  stets  wesentlich  mit  von
absichtlich  getroffenen  menschlichen  Maßnahmen  (Veranstaltungen, ­
  Bestimmungen)  ab.
So  beruht  z.  B.  das  nach  bestimmter  Gesetzmäßigkeit  erfolgende ­
  Zustandekommen  der  Preise,  das  Aufkommeic  des  Geldgebrauchs,
  getrennter  Erwerbszweige  re.  ans  innerer  wirthschaft
licher  Nothivendigkeit,  deren  Folgen  sich  nicht  beliebig  ändern
lassen;  das  Hinzukommen  von  den  Handel  oder  andere  Gewerbe
begünstigenden  Vorkehrungen,  das  Entstehen  eines  geordneten
Münzwesens  ?c.  dagegen  auf  äußerlich  organisircndem  Zuthun
der  Menschen,  auf  menschlich  gekonnter  Organisation,  welche  ihrerseits ­
  wieder  ans  bestehende  Verhältnisse  folgerichtig,  gut  oder
schlimm,  zurückwirkt.
            
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