Full text: Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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welcher ihm eine, wenigstens zeitliche’ Unabhängigkeit von 
seinem Lohnherrn sichert. Durch anhaltende Sparsamkeit aber 
kann er sich zu einer dauernden Unabhängigkeit emporarbeiten, 
indem er selber Unternehmer wird. 
Um die Frage der Lohnhöhe und Lohnform darf sich der 
Staat nicht kümmern, alle darauf bezüglichen Bestimmungen 
muss er dem freien Vertrage überlassen. Nur muss er sorgen 
für rasche und wohlfeile Rechtspflege und für die Bestrafung 
des Vertragsbruchs. 
Gute, unentgeltliche Gewerbeschulen sind auch erforderlich, 
um durchgehend technisch tüchtige Arbeiter zu schaffen, welche 
in der Lage sind, ihre wirthschaftliche Lage dauernd zu bessern. 
Da, wo sich das Unwesen der Kinder- und Frauenar 
beit eingebürgert hat, sollte der Staat auch ernste Massregeln 
dagegen ergreifen, denn es schädigt dasselbe die heranwachsende 
Generation, zerstört das Familienleben und verschlechtert die 
Lohnverhältnisse durch Vermehrung des Angebotes. 
Die Kinderarbeit sollte überhaupt verboten sein. Die junge 
Generation sollte sich ausschliesslich ihrer physischen und 
geistigen Ausbildung widmen und erst, wenn diese vollendet 
ist, zur Arbeit herangezogen werden. 
' In Betreff der Frauen sollte nur solchen Personen die 
Lohnarbeit gestattet sein, welche keine Familie haben oder eine 
solche selbst ernähren müssen. Die Frau als Gattin und als 
Mutter hat am häuslichen Herd ihren natürlichen Wirkungskreis 
und darf nicht aus falsch berechneter Gewinnsucht, zum eigenen 
und zu ihrer Standesgenossen Nachtheil, das Familienlelien zer 
stören und die Erziehung der Kinder vernachlässigen. 
Eine solche Massregel kann nicht dem freien Willen der 
Arbeiter überlassen werden, und lässt sich aus diesem Grunde 
der Zwang rechtfertigen. Ausserdem dürfen die Frauen, in 
Volkswirthschsftlicher und politischer Beziehung, als unmündig 
betrachtet werden und müssen daher, ähnlich wie die Kinder, 
gegen Missbrauch von Seiten des Familienhauptes in Schutz 
genommen werden.
	        
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