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welcher ihm eine, wenigstens zeitliche’ Unabhängigkeit von
seinem Lohnherrn sichert. Durch anhaltende Sparsamkeit aber
kann er sich zu einer dauernden Unabhängigkeit emporarbeiten,
indem er selber Unternehmer wird.
Um die Frage der Lohnhöhe und Lohnform darf sich der
Staat nicht kümmern, alle darauf bezüglichen Bestimmungen
muss er dem freien Vertrage überlassen. Nur muss er sorgen
für rasche und wohlfeile Rechtspflege und für die Bestrafung
des Vertragsbruchs.
Gute, unentgeltliche Gewerbeschulen sind auch erforderlich,
um durchgehend technisch tüchtige Arbeiter zu schaffen, welche
in der Lage sind, ihre wirthschaftliche Lage dauernd zu bessern.
Da, wo sich das Unwesen der Kinder- und Frauenar
beit eingebürgert hat, sollte der Staat auch ernste Massregeln
dagegen ergreifen, denn es schädigt dasselbe die heranwachsende
Generation, zerstört das Familienleben und verschlechtert die
Lohnverhältnisse durch Vermehrung des Angebotes.
Die Kinderarbeit sollte überhaupt verboten sein. Die junge
Generation sollte sich ausschliesslich ihrer physischen und
geistigen Ausbildung widmen und erst, wenn diese vollendet
ist, zur Arbeit herangezogen werden.
' In Betreff der Frauen sollte nur solchen Personen die
Lohnarbeit gestattet sein, welche keine Familie haben oder eine
solche selbst ernähren müssen. Die Frau als Gattin und als
Mutter hat am häuslichen Herd ihren natürlichen Wirkungskreis
und darf nicht aus falsch berechneter Gewinnsucht, zum eigenen
und zu ihrer Standesgenossen Nachtheil, das Familienlelien zer
stören und die Erziehung der Kinder vernachlässigen.
Eine solche Massregel kann nicht dem freien Willen der
Arbeiter überlassen werden, und lässt sich aus diesem Grunde
der Zwang rechtfertigen. Ausserdem dürfen die Frauen, in
Volkswirthschsftlicher und politischer Beziehung, als unmündig
betrachtet werden und müssen daher, ähnlich wie die Kinder,
gegen Missbrauch von Seiten des Familienhauptes in Schutz
genommen werden.