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halt sichern; aber er muss fíír die Aufrechterhaltung der freien
Concurrenz sorgen, und mit Hülfe dieser wird es keinem wirklich
Thätigen und ordentlichen Menschen schwer sein, sich und
seine Familie zu ernähren. Individuen aber, welche diese Eigenschaften
nicht besitzen, darf der Staat nicht unterstützen. Die
Gesammteultur würde rückwärts und schliesslich zu Grunde
gehen, sobald die Befriedigung der Bedürfnisse unabhängig gemacht
würde von der geleisteten Arbeit.
Der Arbeiter kann nur verlangen, dass seiner Thätigkeit
keine Schranken gesetzt werden. Der Staat aber kann ihm
gewisse Mittel zur Verfügung stellen, welche ihn befähigen,
sich vermöge seiner Arbeit und Sparsamkeit eine dauernd
bessere Lage zu sichern. Besonders sollte es dem Arbeiter erleichtert
werden, Grundeigenthum, sei es in der Stadt oder auf
dem Lande, zu erwerben. Verschiedene Gesellschaften und Genossenschaften,
die zu diesem Zwecke sich gebildet haben,
bewähren sich schon in der Praxis und werden unzweifelhaft
von giossem Einfluss auf die Hebung der arbeitenden Classen
sein.
3. Die Einigkeit der Arbeiterclasse als solche muss
erreicht werden durch eine rationelle Organisation, welche zum
Ziel hat: Das genaue Studium der Lage und der Interessen der
Al beiter durch diese selbst, und das Znsammenhalten und gemeinschaftliche
Vorgehen der gesummten Classe in allen wichtigen
wirthschaftlichen Fragen.
Dieses Ziel wird, unserer Ansicht nach, am besten erreicht
durch ein ausgebildetes und durch das ganze Staatsgebiet verzweigtes
Clubwesen. An jedem Ort, wo eine genügende Anzahl
Arbeiter Zusammenkommen kann, sollte ein solcher Club
gegründet werden, zu welchem alle arbeitsfähigen Männer zu
gehören das Recht haben müssten.
Hauptaufgabe dieser Clubs wäre: 1. Alle ftir die Arbeiterclasse
wichtigen volkswirthschaftlichen Fragen eingehend und
practisch zu studiren und die Mittel zu besprechen, welche
dazu geeignet erscheinen, die Classeninteressen zu wahren.