Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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ersteren  in  den  letzten  Jahren  bereits  in  der  steigenden  allgemeinen ­
  Criminalität  zum  Ausdruck  und  zur  natürlichen
Folge  gelangt,  was  wieder  zur  weiteren  Annahme  berechtigt,
dass  die  Criminalitätsverhältnisse  in  Deutschland  sich  auch
noch  weiterhin  ungünstig  entwickeln  werden.
^  Einerseits  können  die  Rückfälle  der  bereits  bestraften
äugend  nicht  ansbleiben,  andererseits  gibt  die  hohe  Criminalitätsziffer
  der  Jugend  von  der  Verderbtheit  derselben
nn  allgemeinen  Zeugnis,  auch  wenn  diese  erst  nach  zurückgelegtem ­
  jugendlichem  Alter  zur  Begehung  der  vom  Gesetz
als  strafbar  erkannten  Handlungen  führt.
Bezüglich  der  Betheiligung  der  Jugendlichen  an  einf
 0 il en  delicien  ergeben  sich  bezüglich  des  Zeitabschnittes
88—^880  *)  nachstehende  wichtigere  Feststellungen.
m  ber  wegen  einfachen  Diebstahls  überhaupt
àrtheüten  ist  vom  Jahre  1882—1889  von  91132  auf
o  ìombgegangen,  dagegen  ist  die  Beiheiligung  der
jugendlichen  an  diesem  Delicie  in  derselben  Zeit  von  16071
aus  17498  gestiegen.  Es  stellt  dies  eine  Steigerung  der
percentualen  Theilnahme  der  Jugendlichen  an  einfachem
Diebstähle  von  17,6  %  auf  21,1  °/ 0 ,  also  fast  um  volle

3»  0#%%  mise  ist  in
Theilnahme  der  Jugendlichen

dem  gedachten  Zeitraume  die

^K^^öbigung  non  12,9%  ons  15,8%  wn  E
und  °„7°-B-Wung  I  Hi:  :  32,2  ;  um  fasti]
gestiegen.

fuàn  ì-^ouders  bedeukliches  Moment  muss  born
in  rwei  ßi^ Cn '  boK  wenn  man  die  jugendlichen  übeb
genannten  —  ,ungere»  —  Gruppe  zur  Last  fälln

ZZMZZŞM
Keinen  Delicien  handelt,  nur  bis  zum  Jahre  1889  reichen.
            
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