Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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Wegen  Verbrechen  und  Vergehen  wurden  von  den  Gerichtshöfen ­
  vernrtheilt:
In  den  Jahren  Unter  16  Jahren  Zwischen  16  und  20  Jahren

1885  846  7819
1886  869  8023
1887  930  8806
1888  1139  9355
1889  1378  9616

Wie  wir  sehen,  ist  die  Criminalität  in  beiden  Altersgruppen ­
  eine  stetig  wachsende  und  nicht  unbedeutende.
Sie  beträgt,  wenn  man  die  Jahre  1885  und  1889
einander  gegenüberstellt,  bei  der  älteren  Altersgruppe  23%,
bei  der  jüngeren  63  %.
Es  sind  also  auch  hier  die  Verhältnisse  betreffs  der
Kriminalität  der  Jugendlichen  als  sehr  unbefriedigende  zu
bezeichnen.
Die  statistischen  Feststellungen  der  Theilnahme  der
Jugendlichen  mt  den  criminell-strafbaren  Handlungen  wird
bezüglich
Österreichs
dadurch  erschwert,  dass  Aufzeichnungen  über  die  persönlichen
Verhältnisse  der  verurtheilten  Personen  nur  betreffs  der
Verbrechen  und  Vergehen,  nicht  aber  betreffs  der  Übertretungen ­
  geführt  werden.*)
Nun  spielen  aber  diese  Übertretungen  ihrer  Zahl  und
ihrer  criminalistischen  Bedeutung  nach  in  Österreich  eine
sehr  bedeutende  Rolle,  es  ist  daher  um  so  bedauerlicher,
bass  wir  gerade  bezüglich  der  Theilnahme  der  Jugendlichen
au  diesen  Thathandlungen,  auf  bloße,  wenn  auch  durch
Ziemlich  allgemeine  Erfahrungen  fundierte  Vermuthungen
angewiesen  sind.
Übrigens  genügen  die  Feststellungen  bezüglich  der
Theilnahme  der  jugendlichen  Personen  an  den  Verbrechen

_  *)  An  solchen  Feststellungen  fehlt  es  zwar  auch  im  Deutschen
Reiche,  aber  daselbst  kömmt  den  Übertretungen  in  social-kriminalistischer ­
  Beziehung  eine  weit  geringere  Bedeutung  zu,  als  in  Österreich;
so  zählen  beispeilsweise  kleinere  Diebstähle,  Betrügereien,  Sachbeschädigungen ­
  in  Deutschland  zu  Vergehen,  in  Österreich  zu  den  Übertretungen. ­

            
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