Inhaltsübersicht.
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IV. Vom Sinn der Wirtschaftlichen Dimension.
1. Die landläufige Deutung der Wirtschaftlichen Dimension als „Kauf
kraft des Gutes“. Grundsätzlich betrachtet, unterbaut erst ihr die engere
Wertlehre den „Allpreisgrund“, im Sinne des „wahren Wertes“.
2. Die Wirtschaftliche Dimension will nicht vom Objekt her gedeutet
sein, „güterselig“, sondern aus dem Zusammenhang der Wirtschaft als Leben
heraus. Dann vollzieht den Tausch beiderseits das repräsentative Subjekt
des Gebildes: beim Wirtschaftsgebilde der Wirtschafter, beim Erwerbsgebilde
der Unternehmer als Händler.
3. Abwege dabei, die Beziehung zwischen Subjekt und Objekt zu deuten:
„Nutzen“ und „Kosten“. Die „Subjektivität“ der Theorien der „Wert-
Pragmatik“.
4. Bei ihrem gestaltenden Wirken vollziehen Wirtschafter, gleichwie
Unternehmer, den Objekten gegenüber Verfügungen, die auf Verwendung der
Objekte hinauslaufen, auf Nutzentscheide zurückfiihren.
5. Angesichts der Zweckumworbenheit der Objekte tritt das Verwendete
in die Beziehung des Aufwandes, als das anderweitiger Verwendung Ent
gehende. Beim Wirtschaftsgebilde entspringen die Nutzentscheide einheitlich
aus der Aufteilung des Verfügbaren auf den Bedarf. Die Richtschnur dafür
bildet das lebensförderlichste Zusammenspiel der Eifüllungen im Gebilde.
6. Verwendbarkeit und Verfügbarkeit der Objekte. Erstere die tech
nische Beziehung. Der Verfügbarkeit unterliegt zunächst die Greifbarkeit
des Objekts. Von Gebilde zu Gebilde unterliegt ihr die Freiheit des Nutz
willens. Gemeintum und Eigentum. Das Recht als gestaltet Gestaltendes,
als gleichsam bewußt gestaltete Vernunft des Zusammenlebens, gegenüber der
Sitte, als gewordener Vernunft.
7. Die Verfügungsgewalt über ein Objekt durchaus konkret. Möglich
ist als dritte Art der Verwendung des Objekts, neben Verbrauch und Ge
brauch, das Dreierlei von Verzicht, Abtretung und befristeter Überlassung
der Verfügungsgewalt darüber; das letztere z. B. als Pacht. Verfügungsgewalt
besagt Gestaltungsgewalt. „Wertschätzung“ der Objekte, als bloß nachträglicher
Reflex der tätigen Stellungnahme zu ihnen.
8. Verfügungsbereich des Subjektes. Leistungs- und Bedarfsbereich des
Gebildes. Lebenshaltung, Bedarfssitte und Arbeitssitte. Enge Grenzen des
Rationalen in der Wirtschaftsführung.
9- Im Dienste der Wirtschaftsführung erfolgt gedanklich die Einebnung
des Gestalteten zu sinnvollen Mengen, im Geiste eines mengenhaften Ver-
f ügen-Könnens: Verfügungsmacht. Wirtschaftliche Dimension gestaltet das
Verfügen-Können zu einem maßhaften. Anlässe dazu: Veranschlagung von
Aufwänden, Abgleich von Gebilde zu Gebilde (hierzu „Vermögen“).