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.. x"^ss bei der Anweisung des Gefängnisses für die
in beweiben nnb %Bcifc (mit; 6ei
oe^^ņtersuchungsgefangenen) vorzugehen sei."
Jln Sinne dieser Bestimmung wurde bereits seit längerer
mü s! U < " verschiedenen Gerichtsgefüngnissen und Straf-
1 en die strenge Absonderung der jugendlichen Verbrecher
uo t bm ^r^Q^^ìenm gmn ieitenben e^oben ^iib
gebrncht"îģ^ŗ üt)er größerer Sorgfalt zur Durchführung
Man ließ die Jugertdlichen in hervorragender Weise
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°bthàng°n" den Strafanstalten m°tag unbTau
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Pie von dem größten U'lf.! 1 / 11 -"« ln welchen Vorsitzende der Gerichts
stehenden kreisgerichtlickei? («!? .^ren, in den itjrcr Leitung unter-
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Sucfcr, Behandlung verbrecherischer Jugend. Z