I.
Beitrag zur Geschichte des Viehversichernugswesens.
Der Wunsch, das Eigenthum vor zerstörenden Einflüssen zu
schützen, ist so alt. wie die Erkenntniß des Werthes eines Eigenthums
selbst. Anfangs sind die Mittel, das Eigenthum zu schützen, nur
direkte, d. h. solche, welche sich auf Abwehr und Verminderung solcher
Einwirkungen beschranken, welche das Eigenthum zerstören'können
Hierher gehören z. B. hinsichtlich des Viehstandes gute Pflege und
Fütterung, bei eingetretenen Krankheiten die medizinische Behandlung,
später das Tödtcn der mit ansteckenden Krankheiten behafteten Thiere'
die Verhinderung weiterer Ansteckung durch Isolirung, Desinfection
u. s. w. — Erst auf einer hohen Entwickelungsstufe der Volkswirthschaft
werden außer den direkten indirekte Schutzmittel angewendet
d. h. solche, welche einen bereits geschehenen, nicht mehr abzuwendenden
Schaden auf dem Wege der Association zu decken suchen.
Ein vermeintliches Schutzmittel, welches weder der einen noch
der andern Kategorie angehört, basirt auf dem Aberglauben. Aus
den gegen Feuerschäden angewendeten Schutzmitteln dieser Art gehört
hierher jener bekannte Spruch, welcher in manchen Gegenden Deutschlands
an hervorragenden Stellen der Häuser zu lesen ist: „Heiliger
Florian, beschütz' dies Haus, zünd' andere an." Mit mehr Sinn für
das Wohl der Gesammtheit ist das Mittel ausgestattet, welches den
Vtehstand schützen soll, nämlich die Sitte, an den Stallthüren die
Anfangsbuchstaben der Namen Caspar, Melchior und Balthasar anzumalen,
ausgeschmückt mit Kreuzen. Obgleich dieses Mittel der
Hauptsache des Schutzes, der Association entbehrt, so ließen sich doch
aus diesem Brauche Momente einer Viehversicherung herausfinden -
die Stelle des Versicherers resp. der Gesellschaft vertreten die Heiligen
der Versicherte ist der Viehbcsitzer; der Versicherungsvertrag besteht
m irgend einem Gclöbniß des Versicherten. Auf solches ließe sich
vielleicht manche Volkssitte zurückführen, z. B. die, den Thieren an
gewissen Festtagen lWeihnachtabend) besseres Futter zu geben. Geschieht
dies nicht, so soll im kommenden Jahre viel Unglück im Viehstande
sein. An Stelle der dem Versicherer vom Versicherten zu
zahlenden Prämie läßt sich freilich nichts setzen; es sei den ein
Opfer oder eine zu verbrennende Kerze. Das Stallschild mit dem
Namen der Gesellschaft wird durch CIB vertreten.