Full text: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

stet) begreift. Es wird der Direktion überlassen, die Unterabtheilungen 
auf Grund der gewonnenen Erfahrungen und Ermittelungen nach 
estcm Ermessen zu bilden. — Jede dieser Unterabtheilungen ist als 
besondere Rechnungsklasse im Sinne dieses §. zu verrechnen 
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ebenfaüg ncucrtiimg cinae, 
#anbdt werben: !Dic $ ersi d,cr nun 
gegen den Verlust durch Trichinen. 
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Einkaufspreis des versicherten Schweines voll aus. sobald das Vor 
handensein von Trichinen in demselben durch einen Sachkundige,i 
nachgew>eskn ist und sofern nach den folgenden Bestimmungen Au«, 
j“; '" 8 şiEftndm kann. und der dem Gewicht entsprechende Prämien. 
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ê an km Tage vor dem Schlachten an die Direktion oder den 
0c&(rfga0entm oeßeOt werben, %ugna^mgwe^^e sönnen au# am 
Tage des Schlachtens selbst Schweine versichert werden; doch muß 
ledenfalls vor dem Schlachten der Schweine geschehen. — Ge 
schäftsleuten. welche das Fleisch der geschlachteten Thiere wieder ver 
kaufen (Gastwirthe, Metzger, Wurstfabrikauten). ist cs gestattet, sofern 
sie genaue Bucher über die Stückzahl der von ihnen in ihren Be 
hausungen oder in öffentlichen Schlachthäusern geschlachteten Schweine 
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nannten hakenreinen Zustande «ohne Eingeweide. Nieren. Därme 
F-t, lest gewogen, um das Schlächtergewich, festjustellen. Sodann 
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