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tuten angegeben. Das Betriebskapital ist entnommen einem von
der Bank nach Höhe von 150.000 Mk. aufgenommenen Dahrlehn,
Ueber dieses Darlehn werden Bankschuldscheine in 250 Stücken zn
je 300 Mk. und in 500 Stücken zu je 150 Mk. ausgefertigt. Die
Bankschuldseheine lauten auf den Namen, der in denselben ausgedrückte
Schuldbetrag wird mit 5% jährlich verzinst. Wenn das Eigenthum
an einem Bankschuldscheine auf einen Andern übergeht, so ist dies
unter Vorlegung des Scheines und des Nachweises des Ueberganges
bei der Bank anzumelden und im SchulLscheinbuche zu bemerken.
Im Berhältniffe zu der Bank werden nur diejenigen als Eigenthümer
der Schuldscheine angesehen, welehe als solche im Schuldscheinbuehe
verzeichnet sind. Zur Prüfung der Legitimation ist die Bank be
rechtigt, aber nicht verpflichtet. — Das Darlehn wird aus dem Re-
servefond im Wege der Auslösung zurückgezahlt. — Die Ausloosung
erfolgt alljährlich zweimal, am 2. Januar und am 1. Juli jeden
Jahres, oder wenn die genannten Tage auf einen Sonn- oder Feier
tag fallen, am nächstfolgenden Werkeltage. Es werden jedesmal
wenigstens 5 Stück zu 300 und 10 Stück zu 150 Mk. ausgeloost.
Die am 2. Januar gezogenen Scheine werden am nächstfolgenden
1. April und die am 1. Juli gezogenen am nächstfolgenden I. Oktober
nebst einem Aufgelde von 10% des Nominalbetrages an der Kasse
der Bank baar ausgezahlt. Unmittelbar nach der Ziehung werden
die Nummern der ausgeloosten Scheine und der Tag der Auszahlung
durch die untengenannten Publikationsorgane der Bank öffentlich
bekannt gemacht. Von dem zur Auszahlung bestimmten Tage an
hört die fernere Verzinsung der ausgeloosten Kapitalbeträge auf.
Bestände und Werthdokumente werden unter sicherem Verschlüsse
des Verwaltungsraths und der Direktion gehalten.
Ueber Gründungs- und Sicherheitsfonds bestimmen die Statuten
der Union folgendes: „§. 12. Zur ersten Einrichtung der Gesellschaft
wird ein Organisations- und Betriebsfond von 30,000 Mk. aufge
bracht. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, den Betrieb zu beginnen,
sobald 20,000 Mk. gezeichnet sind und daß dies geschehen der Be
hörde nachzuweisen. Dieser Gründungsfond wird in 300 Antheile
von je 100 Mk. zerlegt. Ueber die Antheile werden auf Namen
lautende Antheilsscheine, welche, unter der Firma der Gesellschaft von
dem Vorsitzenden des Verwaltungsraths und dem Direktor unterzeichnet
sind, ausgefertigt. Die Antheilsscheine können von den Inhabern mit
Genehmigung des Verwaltnngraths an andere Personen durch In
dossament übertragen werden. Eine Erhöhung des Gründungsfonds
durch Verwaltungsrathsbeschluß ist zulässig. — Der Gründungsfond
bildet ein seitens der Inhaber der Antheilsscheine unkündbares Dar
lehn, welches seitens der Gesellschaft mit jährlich 6% verzinst wird.
Außerdem wird den Inhabern dieser Antheilsscheine aus dem Sicher
heitsfond Vio der Zinseneinnahme dieses Fonds als Dividende ge
währt. Im 4. Rechnungsjahre beginnt die Amortisation des Grün-
dungssonds durch jährliche Ausloosung von mindestens 20 Antheils-