Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Von  den  in  Mecklenburg  vorkommenden  Viehversicherungsvereinen ­
  können  genannt  werden*):  1)  In  dem  Flecken  Doberan  ein
Schweineversicherungsverein,  welcher  Schweine  im  Werthe  von  2*/2
bis  30  Thlr.  annimmt  und  auch  gegen  Trichinen  versichert.  Der
Beitrag  beträgt  Schilling  pr.  Thaler.  2)  Der  Kuhversicherungsverein ­
  für  die  Dorfbewohner  zu  Zarchlin.  Von  dem  Viehversicherungsvereine ­
  und  dem  Schweineversicherungsvereine  zu  Güstrow  kann
Genaueres  mitgetheilt  werden.
Der  Viehversicherungsverein  zu  Güstrow  hat  für  die  Geschäftsverwaltung ­
  und  Beaufsichtigung  eine  Direktion,  bestehend  aus  12
Personen,  erwählt,  welche  die  Abschätzung  der  zu  versichernden  Thiere
ebenfalls  übernehmen.  Die  Versicherung  geschieht  zum  vollen  Werthe
der  Taxsumme.  Kälber  unter  Jahre  werden  nicht  ausgenommen.
Die  Beiträge  werden  nach  Ermessen  der  Direktion  bestimmt.  Für
Vieh,  welches  an  einer  ansteckenden  Krankheit  z.  B.  der  Lungenseuche
verstirbt,  erfolgt  keine  Entschädigung  mehr  von  dem  Augenblicke  an.
wo  durch  thierärztliches  Erachten  festgestellt  ist,  daß  das  Thier  an
einer  ansteckenden  Krankheit  leide.  Jeder  Versicherte  muß  sein  sämmtliches ­
  Vieh  versichern.  Streitigkeiten  werden  von  der  Direktion  entschieden. ­
  Versicherungen  können  jederzeit  angenommen  werden.  Für
das  erste  Quartal  muß  doppelte  Prämie  gezahlt  werden.
Der  Schweineversicherungsverein  zu  Güstrow  zahlt  für  ein  krepirtes
  Schwein,  todt  gewogen,  bis  50  U  à  ÎÒ  50  ķ,  über  50  ®  à
ÎÒ  40  Ķ  Das  Eintrittsgeld  beträgt  1,5  Mk.,  die  Quartalsprämie
pro  Schwein  25  Ķ  praenummerando.  Trichinöse  Schweme  übernimmt ­
  der  Verein  für  den  festgestellten  Preis  mit  einem  Aufschläge
von  12  ķ  pr.  U  für  Schweine  über  50  Ģ.  Reicht  der  Kassenbestand ­
  für  die  Entschädigung  nicht  aus,  so  bestimmt  die  Direktion  die
fernere  Einzahlung  von  Prämiengeldern.  Zur  Sicherheit  für  Nachzahlungen ­
  ist  das  versicherte  Schwein  dem  Vereine  verpfändet.
Im  Großherzogthum  Hessen  finden  sich  außer  der  größeren
genannten  Viehversicherungsanstalt  über  200  kleine  Vereine*),  welche
Pferde,  Rinder,  Ziegen,  Schafe,  Esel  versichern.  Für  Pferde  und
Rinder  sind  28  Vereine,  für  Pferde  allein  2.  für  Rinder  allein  188
Vereine.
In  Baiern*)  existiren  zu  Speyer,  Bamberg.  Walsdorf,  Burgebrach, ­
  Gosberg,  Dreusckcndorf,  Forchheim,  Benk,  Entmannsberg,  Mistelgau, ­
  Glashütten.  Oberlangenstadt,  Schwarzach,  Tiefenellern.  Michelau,
Lindenhard,  Schönwalb.  Teuschnitz,  Wartensels,  Ebersdorf,  Lauenstein,
Kempten,  Füssener  Gemeindeflur,  Nesselwang,  Pfortenberg,  Pfortensteinach, ­
  Oberdorf.  Sonthofen,  Buttenheim,  Tiefenklein,  Ludwigstadt,
Schlammersdorf.  Kauerhofen,  Kirchbach,  Kirchehrenbach,  Lautenbach,
Reuth,  Nordhalben,  Neustaedtlein  Versicherungsvereine.

*)  Birnbaum:  Genossenschaftsprinzip  rc.
            
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