Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

wird  nämlich  jeden  Martini  auf  auf  1  Jahr  in  Summen  von  8
bis  10  Thalern  —  wie  das  gerade  Paßt  —  an  diejenigen  Mitglieder ­
  geliehen,  welche  die  meisten  Zinsen  (meist  10%)  bieten.  Da  somit ­
  „in  de  Kaß  nist  blift"  wird  bei  eingetretenem  Schaden  der  zu
zahlende  Betrag  von  dem  Mindestfordernden  zinsbar  aufgenommen.
Ist  das  Geld  darlehensweise  augenblicklich  zu  beschaffen,  so  wird  der
aufzubringende  Betrag  unter  die  Mitglieder  repartirt  und  eingezahlt.
—  Die  Versicherungsgesellschaft,  welche  sich  selbst  Kuhkasse  nennt,  besitzt ­
  nicht  blos  keine  Kasse,  sondern  auch  kein  geschriebenes  Geseüschaftsrecht,
  kein  Statut,  kein  Protokollbuch.  Meinungsverschiedenheiten
werden  durch  Stimmenmehrheit  beseitigt;  eigentliche  Streitigkeiten
sind  niemals  vorgekommen.  Zu  Martini  sind  die  Darlehnsbeträge
mit  den  Zinsen  stets  zurückgezahlt  worden.
Im  Vergleich  mit  den  großen  Viehversicherungsanstalten  haben
die  kleinen  Lokalviehversicherungsvereine  viele  schwerwiegende  Vortheile.
Bei  ihnen  ist  die  für  die  Versicherung  auf  Gegenseitigkeit  höchst  wichtige ­
  Kontrole  möglichst  ausgebildet.  Die  Vereinsmitglieder  kennen
sich  persönlich,  sind  über  ihre  wirthschaftlichen  Verhältnisse,  über  die
Behandlung  der  Thiere,  über  den  Charakter  ihres  Besitzers,  über  den
Werth  der  Thiere  meist  sehr  genau  unterrichtet.  Hierdurch  wird  die
Schätzung  bedeutend  erleichtert.  Das  Verfahren  der  Ortsvereine  im
Falle  einer  Erkrankung  oder  eines  Unglücksfalles  ist  einfach,  leicht
und  schnell.  Die  Beitragszahlungen  sind  so  gering  als  möglich;
denn  es  werden  nur  die  eingetretenen-Verluste  repartirt.  Das  Moment ­
  des  verschiedenen  Risikos  gleich  großer  Versicherungssummen
braucht  nicht  in  Rechnung  gezogen  zu  werden,  da  unter  denselben  Verhältnissen ­
  die  Gefahr  ungefähr  dieselbe  ist.  Was  die  Verwaltungskosten ­
  betrifft,  so  sind  höchstens  sehr  geringe  baare  Auslagen  zu  erstatten, ­
  weil  Vertrauensmänner  die  Verwaltung  als  Ehrensache  unentgeltlich ­
  führen.
Die  Lokalviehversicherung  ist  ein  Zweig  des  Viehversicherungswesens. ­
  welcher  den  an  ihn  zu  stellenden  Ansprüchen  vollkommen  genügt. ­
  Sein  Segen  beruht  namentlich  darin,  daß  er  dem  Kleingrundbesitz ­
  Versicherung  seines  Viehstandes  jedenfalls  gegen  gewöhnliche ­
  Verluste  gewährt.  Dies  ist  schon  ein  nicht  hoch  genug  zu
schätzender  Vortheil.  Wenn  nämlich  von  100  Stück  Rindvieh  der
Normalverlust  im  Laufe  eines  Jahres  etwa  5  Stück  beträgt,  was
für  einen  Besitzer  nur  einen  geringen  Theil  seines  Gesammtvermögens
ausmachen  würde,  so  werven  doch  die  2  oder  3  Besitzer  dieser  5
Stück  Vieh  so  stark  getroffen,  daß  dieser  Unglücksfall  ihren  wirthschaftlichen ­
  Ruin  zur  Folge  haben  kann.  —  Die  Lokalviehversicherungsvereine ­
  schaffen  daher  in  Bezug  auf  Normalverlufte  den  Besitzern ­
  weniger  Thiere-die  Vortheile  oder  die  geringeren  Nachtheile  der
Besitzer  großer  Viehbestände.  ^
Außerdem  leisten  die  Ortsvereine  der  öffenlichen  Moral  die  wichtigsten ­
  Dienste:  denn  durch  die  gegenseitige  Kontrolle  wird  nicht  nur
der  Thierquälerei  am  besten  und  energischsten  gesteuert,  sondern  im
            
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