Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

«

IV.
Allgemeine  und  Schluß-Betrachtungen.
Durchaus  auffallend  ist  im  Viehversicherungswesen  die  Erscheinung,
  daß,  da  das  Bedürfniß  der  Lersicherung  vorhauden  ist,  die
Betheiligung  der  Landwirtschaft.  namentlich  aber  des  Großgrundbesitzes ­
  bei  großen  Persicherungsanstalten  erwiesenermaßen  eene  sehr
geringe  ist.  Die  Gründe  dafür  sind  doppelt:  einmal  fehlerhafte
Einrichtungen  der  großen  Gesellschaften,  ferner  die  theilweise  Befriedigung ­
  des  Bedürfnisses  durch  den  Staat,  abgesehen  von  den  Schwierigkeiten, ­
  welche  in  der  Natur  der  Sache  begründet  liegen  und  welche
bei  kleineren  Gesellschaften  leichter  als  bei  großen  beseitigt  werden
können.
Die  fehlerhaften  Einrichtungen  der  großen  Viehversicherungsgesellschaften ­
  bestehen  besonders  in  zu  hohen
Beiträgen,  in  zu  geringer  Entschädigung  und  in  mancherlei  Schwierigkeiten, ­
  welche  dem  Versicherten  beim  Verkehr  mit  der  Gesellschaft
in  den  Weg  gelegt  werden.
Die  hohen  Beiträge  werden  besonders  durch  2  Faktoren
veranlaßt:  durch  hohe  Verwaltungskosten,  welche  ca.  20  bes
2õ°/o  der  gesummten  Prämieneinnahme  verschlingen  und  durch  die
Uebernahme  von  einem  Risiko,  welches  gar  nicht  im  Wunsche  des
Großgrundbesitzes  liegt.  Wie  bekannt  gewähren  die  großen  Versicherungsgesellschaften
  meistens  Entschädigung  für  alle  Verluste,  also  auch
für  die  Normalverluste.  Eine  Instandhaltung  des  lebenden  Inventars ­
  durch  das  Institut  der  Viehversicherung  liegt  aber  gar  nicht  in
der  Absicht  des  Großgrundbesitzes.  Dieser  will  nur  gegen  außergewöhnliche ­
  Verluste  durch  Seuchen  gedeckt  sein.  Die  Einrichtung  der
Nativnalviehversicherungsgesellschaft,  welche  dieses  Risiko  isolirt  zum
Gegenstände  ihrer  Versicherung  in  ihrer  Abtheilung  für  lleberverluste
macht  und  dadurch  eine  bedeutend  niederigere  Prämie  verlangt,  ist  deshalb ­
  nicht  hoch  genug  für  das  Privatviehversicherungswesen  anzuschlagen. ­
  —  Ein  Großgrundbesitzer  muß  einer  Viehversicherungsgesellschaft ­
  gegenüber  die  Stellung  eines
Ortsviehversicherungsvereins  einnehmen,  der  in  Rückversicherung ­
  genommen  sein  will.  Bei  der  Aufnahme  eines
Ortsvereins  in  eine  große  Gesellschaft  beansprucht  diese  niemals  eine
so  hohe  Prämienzahlung,  daß  auch  die  Normalverluste  gedeckt  werden
können.  Diese  deckt  ja  der  Ortsvein  durch  die  bekannten  Einrichtungen
            
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