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IV.
Allgemeine und Schluß-Betrachtungen.
Durchaus auffallend ist im Viehversicherungswesen die Erscheinung,
daß, da das Bedürfniß der Lersicherung vorhauden ist, die
Betheiligung der Landwirtschaft. namentlich aber des Großgrundbesitzes
bei großen Persicherungsanstalten erwiesenermaßen eene sehr
geringe ist. Die Gründe dafür sind doppelt: einmal fehlerhafte
Einrichtungen der großen Gesellschaften, ferner die theilweise Befriedigung
des Bedürfnisses durch den Staat, abgesehen von den Schwierigkeiten,
welche in der Natur der Sache begründet liegen und welche
bei kleineren Gesellschaften leichter als bei großen beseitigt werden
können.
Die fehlerhaften Einrichtungen der großen Viehversicherungsgesellschaften
bestehen besonders in zu hohen
Beiträgen, in zu geringer Entschädigung und in mancherlei Schwierigkeiten,
welche dem Versicherten beim Verkehr mit der Gesellschaft
in den Weg gelegt werden.
Die hohen Beiträge werden besonders durch 2 Faktoren
veranlaßt: durch hohe Verwaltungskosten, welche ca. 20 bes
2õ°/o der gesummten Prämieneinnahme verschlingen und durch die
Uebernahme von einem Risiko, welches gar nicht im Wunsche des
Großgrundbesitzes liegt. Wie bekannt gewähren die großen Versicherungsgesellschaften
meistens Entschädigung für alle Verluste, also auch
für die Normalverluste. Eine Instandhaltung des lebenden Inventars
durch das Institut der Viehversicherung liegt aber gar nicht in
der Absicht des Großgrundbesitzes. Dieser will nur gegen außergewöhnliche
Verluste durch Seuchen gedeckt sein. Die Einrichtung der
Nativnalviehversicherungsgesellschaft, welche dieses Risiko isolirt zum
Gegenstände ihrer Versicherung in ihrer Abtheilung für lleberverluste
macht und dadurch eine bedeutend niederigere Prämie verlangt, ist deshalb
nicht hoch genug für das Privatviehversicherungswesen anzuschlagen.
— Ein Großgrundbesitzer muß einer Viehversicherungsgesellschaft
gegenüber die Stellung eines
Ortsviehversicherungsvereins einnehmen, der in Rückversicherung
genommen sein will. Bei der Aufnahme eines
Ortsvereins in eine große Gesellschaft beansprucht diese niemals eine
so hohe Prämienzahlung, daß auch die Normalverluste gedeckt werden
können. Diese deckt ja der Ortsvein durch die bekannten Einrichtungen