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liarden fr. erhöht haben. Die Gesamteinnahmen beliefen sich während der Kriegsjahre 1914 bis 1918 nach
den Angaben des Inventaire auf 26,2 Milliarden fr.; sie konnten, wie die Übersicht auf S. 67 zeigt,
nur die Ausgaben für die Zivilverwaltung und die Hälfte der für den Schuldendienst benötigten Summen
decken.
Einnahmen Gesamt Defizit
Tahr. ausgaben
in Milliarden fr.
Ve 4,2 10,4 6,2
GPS 4,1 22,1 18,0
LEG 4,9 36,8 31,9
| OTT Ha 44,7 38,5
LOS ne 6.“ 56,7 49,9
Zusammen (1914 bis 1918) 26,2 170,7 144,51)
Es ergab sich also für die Zeit von 1914 bis 1918 ein Defizit von 144 Milliarden fr. Für die Deckung
dieses Defizits standen dem Staat zwei Wege offen: einmal die Inanspruchnahme von Vorschüssen der Bank
von Frankreich, zum anderen kurz- und langfristige Anleiheemissionen. Während der ganzen Kriegszeit
stützte sich das französische Schatzamt in weitestem Maße auf die Bank von Frankreich. Für die ersten
Kriegsmonate war das Beschreiten dieses Weges insofern unerläßlich, als die Vorbedingungen für eine
Anleiheemission bei Kriegsbeginn die denkbar schlechtesten waren. Die Ungewißheit über den Kriegs-
verlauf drängte die Bevölkerung zur Thesaurierung. Die laufenden Einnahmen sanken infolge der wirt-
schaftlichen Stagnation, die Moratorien legten die Kapitalien fest. Das Ausbleiben der regelmäßigen Zins-
zahlungen aus den ausländischen Effekten ließ unter den Kapitalisten die nicht ungerechtfertigte Befürch-
tung wach werden, daß ihre Kapitalien gefährdet seien. Schließlich konnte auch das siegreiche Vordringen
der deutschen Truppen nicht das Vertrauen des Volkes zum Staate erhöhen. So sprachen die verschieden-
sten Momente gegen eine Kriegsanleihe und drängten das Schatzamt zur Inanspruchnahme von Vorschüssen
der Bank von Frankreich.
Kine geheime zwischen dem Staat und der Bank abgeschlossene Konvention vom 30. November 1911,
die durch Gesetz vom 5. April 1914 ratifiziert wurde, verpflichtete die Bank von Frankreich, dem Schatz-
amt im Falle der Mobilisation Vorschüsse bis zur Höhe von 2,9 Milliarden fr. zu gewähren. Der vom Tresor
für diese Vorschüsse zu zahlende Zinssatz war auf 1 vH festgesetzt. Schon im September scheint der Tresor
die ihm durch die Konvention von 1911 zugebilligten Vorschüsse verbraucht zu haben. Denn bereits am
21. September 1914 wurde durch eine neue Konvention die Maximalgrenze der zu gewährenden Vorschüsse
auf 6 Milliarden fr. erhöht. Eine Rückzahlungsfrist wurde nicht vorgesehen. Aber auch auf diesen Betrag
blieb die Hilfe der Bank nicht beschränkt; ihre Vorschüsse an den Staat stiegen vielmehr, wie die folgende
Übersicht zeigt, von Jahr zu Jahr weiter.
Datum Datum der die Konvention a S
der Konvention billigenden Gesetze Bewillgte Vopschusse
in Milliarden fr.
11. November 1911 5. August 1914 2,9
21. September 1914 26. Dezember 1914
4. Mai 1915 10. Juli 1915 9
13. Februar‘ 1917 16. Februar 1917 12
2. Oktober 1917 4. Oktober 1917 15
4. April 1918 5. April 1918 18
5. Juni 1918 7: Juni 1918 212
Die Konvention vom 21. September 1914 hatte den für die Vorschüsse zu zahlenden Zinssatz von 1 vH
auf 3 vH erhöht. Hiervon sollten ein Jahr nach Kriegsende 2 vH an einen Amortisationsfonds abgeführt
werden, der für die Tilgung der Staatsschulden bei der Bank zu bilden war. Vorher konnten jedoch aus
diesem Fonds die Verluste gedeckt werden, welche der Bank von Frankreich aus Effekten erwuchsen, die
infolge der Moratorien nicht realisierbar waren.
Der Staat nahm um so lieber zu den Bankvorschüssen seine Zuflucht, als deren Zinssätze günstiger
waren als die der ewigen und der tilgbaren Renten. Da jedoch die Vorschüsse allein durch eine ent-
sprechende Notenemission durchgeführt werden konnten, ging den wachsenden Vorschüssen ein ständiges
Steigen der Notenkontingente parallel, d.h. der Zahlungsmittelumlauf wurde nicht den Bedürfnissen
*) Inventaire a. a. 0. 8.14.
*) Inventaire a. a. 0. 8.48.