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Zentralverwaltung
sind die Ephorie der Zivilspitälerin Bukarest und die Eeneral-Epitropie
des St. Spiridon-Spitals in Jassy. Beide beruhen
auf den Anordnungen der Stifter, bestehen aus je 3 vom
Könige auf Vorschlag des Ministers des Innern ernannten Mitgliedern
und besorgen unter der Aufsicht des Ministers sämtliche
Geschäfte dieser Wohlfahrtsanstalten.
Von der Generaldirektion des Gefängniswesens ressortieren
alle Gefangenhäuser. Sie zerfallen in Anstalten für
Untersuchungshäftlinge und in Strafanstalten, und die letzteren
unterscheiden sich in Korrektionsanstalten, Zuchthäuser, Gefängnisse
und Arreste. Alle Gefangenhäuser haben besondere, voneinander
getrennte Abteilungen für Männer und Frauen, Volljährige
und Jugendliche und sind nach dem gemischten Zellensystem
eingerichtet. Bei jeder Strafanstalt besteht eine Aufsichtskommission,
und können Sträflings-Unterstützungs-Vereine errichtet
werden. Jede Strafanstalt hat eine eigene, direkt der Generaldirektion
unterstellte Verwaltung, welche die Regie besorgt, die Arbeiten
der Sträflinge überwacht und die nötigen Maßnahmen zur
Hebung der Moral und Bildung der Sträflinge trifft. Die Verwaltung
besteht aus einem Direktor, einem Inspektor für die Sträflingsarbeiten,
für die Aufsicht und für die Behandlung der Sträflinge,
aus einem Intendanten für die Wirtschaft, einem Rechnungsbeamten
und der nötigen Anzahl von Aufsehern. Den ärztlichen
Dienst versieht der Anstaltsarzt, die Seelsorge ein Priester, den
Unterricht erteilt ein Lehrer. Alle Angestellten werden vom Minister
des Innern ernannt und entlassen.
Die Direktion des Amtsblattes und der Staatsdruckerei
leitet die Staatsdruckerei und besorgt den Druck und die
Herausgabe des Amtsblattes.
Dem Ministerium des Innern ist endlich auch die Bauernunterstützungsanstalt
Carol-Elisaveta unterstellt. Sie wird von
einem aus dem Minister des Innern, dem Finanz-, Ackerbau- und
Handels-Minister gebildeten Ausschüsse verwaltet und hat ihren Sitz
im Ministerium des Innern.
Zum Wirkungskreise des Kultus- und Unterrichts-Ministeriums
gehört das Kultus- und das gesamte Unterrichtswesen.
In Kultusangelegenheiten ressortiert von diesem Minister
die heilige Synode der autokephalen rumänischen Kirche, welche alle
rein kirchlichen spirituellen, disziplinären und gerichtlichen Angelegenheiten
besorgt und einerseits die administrative» disziplinäre
und nationale Einheit der rumänischen Kirche, andererseits die Ee-