Full text: Der Zukunftsstaat und die Lösung der socialen Frage

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Handwerkszeugc, Maschinen, Werkstätten und für deren Ab 
nutzung sich entschädigen? Denn mittelst eines Preisauf 
schlags darf sich ja der Staat nicht schadlos halten, da der 
Preis (Werth) eines Products lediglich das Entgelt) für 
Auftvendllng der gesellschaftlichen Arbeitszeit darstellen soll. 
Auch den Arbeitern darf der Staat keine Abzüge machen, 
sonst würde er sich einen aus Lohncrübrigungcn bestehenden 
verpönten Unternehmergewinn anmaßen, 
e. Wenn nun Güter zu den Herstcllungskostcnpreisen keine Ab 
nehmer finden, oder billiger verkauft werden müssen, wie sollen 
dann die entstandenen Verluste gedeckt werden. Ein Ersatz 
dieser Verluste, sowie eine Beschaffung der vorbezeichneten 
Entschädigungen des Staats mittels Steuern würde ohne un 
gerechte Belastung aller nicht direct intercssirten Personen un 
möglich sein, und gleichwohl giebt es kein anderes Mittel. 
Die Leiter des Zukunftsstaates würden bald zu der Ueber 
zeugung gelangen, daß das seitens der Agitatoren fortwährend 
geübte Ausposaunen der berückenden Verheißung: jeder Arbeiter 
soll im Communestaate genau seinen Arbeitsertrag voll, also 
unverkürzt, zugetheilt bekommen, sowie die Behauptung, daß 
lediglich die Arbeitskosten das Werthmaß der Güter bilden, 
sich als zwei höchst verhängnißvolle Fehler erweisen würden, 
weil im neuen Reiche sich ebensowenig, wie im heutigen Capi- 
talistcnstaate feste Preise der Dinge nach Maßgabe der darauf 
verwandten Arbeitszeit erzwingen lassen, sondem dieselben von 
dem Gebrauchswerthe d. h. von der Dringlichkeit des Bedarfs, 
Lebensgewohnheiten, localen und andern Verhältnissen abhängen 
und doch nur die sich hiernach ergebenden Preise, wahrscheinlich 
auch erst nach Abzug des öffentlichen Gcmcindebedarfs (Steuern) 
an die betreffenden Arbeiter zur Vertheilung gelangen können, 
wogegen die gesammte Arbeitcrbcvölkerung unter Berufung auf 
das ihr wiederholt gegebene Versprechen vom Staate die 
vollen Arbeitserträge nach dein Zeitaustvande bemessen, und
	        
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