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Handwerkszeugc, Maschinen, Werkstätten und für deren Abnutzung
sich entschädigen? Denn mittelst eines Preisaufschlags
darf sich ja der Staat nicht schadlos halten, da der
Preis (Werth) eines Products lediglich das Entgelt) für
Auftvendllng der gesellschaftlichen Arbeitszeit darstellen soll.
Auch den Arbeitern darf der Staat keine Abzüge machen,
sonst würde er sich einen aus Lohncrübrigungcn bestehenden
verpönten Unternehmergewinn anmaßen,
e. Wenn nun Güter zu den Herstcllungskostcnpreisen keine Abnehmer
finden, oder billiger verkauft werden müssen, wie sollen
dann die entstandenen Verluste gedeckt werden. Ein Ersatz
dieser Verluste, sowie eine Beschaffung der vorbezeichneten
Entschädigungen des Staats mittels Steuern würde ohne ungerechte
Belastung aller nicht direct intercssirten Personen unmöglich
sein, und gleichwohl giebt es kein anderes Mittel.
Die Leiter des Zukunftsstaates würden bald zu der Ueberzeugung
gelangen, daß das seitens der Agitatoren fortwährend
geübte Ausposaunen der berückenden Verheißung: jeder Arbeiter
soll im Communestaate genau seinen Arbeitsertrag voll, also
unverkürzt, zugetheilt bekommen, sowie die Behauptung, daß
lediglich die Arbeitskosten das Werthmaß der Güter bilden,
sich als zwei höchst verhängnißvolle Fehler erweisen würden,
weil im neuen Reiche sich ebensowenig, wie im heutigen Capitalistcnstaate
feste Preise der Dinge nach Maßgabe der darauf
verwandten Arbeitszeit erzwingen lassen, sondem dieselben von
dem Gebrauchswerthe d. h. von der Dringlichkeit des Bedarfs,
Lebensgewohnheiten, localen und andern Verhältnissen abhängen
und doch nur die sich hiernach ergebenden Preise, wahrscheinlich
auch erst nach Abzug des öffentlichen Gcmcindebedarfs (Steuern)
an die betreffenden Arbeiter zur Vertheilung gelangen können,
wogegen die gesammte Arbeitcrbcvölkerung unter Berufung auf
das ihr wiederholt gegebene Versprechen vom Staate die
vollen Arbeitserträge nach dein Zeitaustvande bemessen, und