Full text : Der Zukunftsstaat und die Lösung der socialen Frage

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beim  Betriebe  eines  gewissen  Geschäft«  zur  Anwendung  k°,innen
und  zwar  so,  das;  die  Beschäftigung  aller  Arbeiter  im  Dienste  der
Genossenschaft  und  somit  die  Bereinigung  de«  Arbeitgebers  und
der  Arbeiter  in  einer  Person  das  Mittel  und  der  Verkauf  der
Prodnete  an  das  Publikum  das  Ziel  bildet,
66,  WroduKtiv-Kenosscnkchcrsten.
Die  Produktiugenossenschasten  müssen  über  hinreichende  Betriebsfonds ­
  d,  h,  Geldmittel  verfügen  können  und  da  die  Mitglieder  gewöhnlich ­
  nur  einen  »einen  Theil  davon  unter  sich  auszubringen
vermögen,  so  sind  die  noch  fehlenden  Summen  entweder  bei  den
Volksdanken  beziehungsweise  bei  den  Darlehnskassen-Vereinen,  oder,
wenn  dies  nicht  möglich  ist,  bei  Privatkapitalisten  zu  leihen,  was
übrigens  nicht  schwer  halten  dürste,  wenn  diesen  neben  Sicherstellung
des  Kapitals  und  dessen  Zinsen  durch  Solidarhaft  der  einzelnen  Genossenschaften ­
  ein  bestimmter  Antheil  von  »/,  oder  %,  je  nach  der
H°he  des  Darlehns  am  Reingewinn  nach  Ausscheidung  von  10—20«/«
zur  Bildung  eines  Tilgung«-  und  Reservefonds  gewährleistet  würde,
>  Eine  andere  Geuossenschaftssorm  ist  die,  daß  der  Kapitalist
als  Unternehmer  irgend  eines  Industriezweiges  auftritt  und  den
ständigen  Arbeitern  einen  bestimmte,,  Antheil  am  Reingewinn  und
zwar  ebenfalls  nach  Ausscheidung  von  10—20»/«  zur  Bildung
emeê  Tilgungs-  und  Reservefonds  zuweist  und  dieser  nach  Maßgabe ­
  der  von  den  einzelnen  Arbeitern  im  Laufe  des  Jahres  verdienten ­
  Löhne  vertheilt  wird.  Nach  erfolgter  Tilgung  des  gesammten
  Anlagekapitals  wird  das  Etablissement  Eigenthum  der
betheiligten  Arbeiter.
Drese  beiden  Genossenschaftsarten  gewähren  nicht  nur  den  betheiligten ­
  Arbeitern  neben  ihren  Arbeitslöhnen  einen  der  Höhe  der
letzteren  entsprechenden  Antheil  am  erzielten  Reingewinn,  sowie  auch
die  Aussicht  dermaleinst  in  den  gemeinschaftlichen  Vollbesitz  des
Geschäfts  zu  gelangen,  sondern  es  wird  auch  den  betreffenden
Kapitalisten  als  Mittheilhabern  am  Reingewinn  und  an  den  angesammelten ­
  Reservefond  die  Möglichkeit  dargeboten,  ihr  Vermögen
            
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