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Das Genossenschaftswesen befreit auch das Kleingewerbe von
dem Drucke, welchem es durch das Großgewerbe mit seinen mäch
tigen Mitteln: Wissenschaft, Maschinen, Kapital und Kredit aus
gesetzt ist, indem es auch ihm, dem Fabrikarbeiter und ländlichen
Arbeiter gestattet, an dem reichen Segen des Industriebetriebes
mehr Teil zu nehmen.
Durch die Genossenschaft wird der Arbeiter zum Bürger wirth-
schaftlicher Gemeinwesen, er wird eine wirthschaftliche Persönlichkeit,
die sich zur vollen Persönlichkeit des Unternehmers steigert und es
bleibt ihm zum Unterschiede von den socialdemokratischen Gemein
schaftlichkeiten das unschätzbare Gut der Individualität und Selb
ständigkeit, wovon er an seine Genossenschaft nur soviel abgibt, als
zur Ueberwindung der Existenzgefahren derselben nothwendig ist.
Das Bewußtsein der eigenen Kraft, im Verein mit gleichen
Kräften seiner Genossen erzeugt in ihm jenen stolzen und hingeben
den Bürgersinn, der stets als Muster öffentlicher Tugend galt.
Dem Staate führt die Genossenschaft tüchtige und zufriedene
Bürger zu; in der Wirthschaft erobert sie, gegenüber der Herrschaft
des todten Kapitals, der Arbeit das Bürgerrecht; die Gesellschaft
wahrt sie vor den Gefahren socialer Verkümmerung und verhütet
einen dauernden Zustand, in welchem die ökonomische Unselbständig
keit die Regel und sociales Elend das Loos der Mehrzahl ist.
Mögen es anfangs auch nur Wenige sein, welche durch die
Genossenschaft zur Selbständigkeit gelangen und für Viele der Weg
lang sein und das Ziel ungewiß bleiben, so wirkt doch schon das
Bewußtsein der Möglichkeit, zu einer wirthschaftlichcn Selbständigkeit
zu gelangen, unendlich wohlthätig und ermuthigend auf das Leben
des auf seine Arbeit angewiesenen Mannes ein.
Mit der Unabhängigkeit des Arbeiters erhöht sich auch dessen
Selbstgefühl; sie schärft sein llrthcil und festigt seinen Charakter,
sodaß er sich in allen Lebensverhältnissen leichter zurecht findet
und sich weder durch Sophistereien, noch durch die für leichtgläubige