Full text : Preußisches Landbuch

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Freiherr  v.  Eonradi,
(ş  zu  Danzig  1798)  vermachte  seine  Rittergüter  Jenkau,  Bankau  uud
mehrere  Borwerke  uu  damaligen  Werthe  von  200,000  Thlr.  zur  Bemm


v.  Conr  adische  Stiftung.
Im  Jahre  1800  von  der  verw.  Freiin  v.  Conradi,  geb.  v.  Graia ­
  th,  später  wieder  vermählten  Etats-Minister  v.  Sch  rotier  mit
16,000  Gulden  Danziger  Kouraut  (4000  Thlr.  Preuß.  Kourant)  für
arme  Wittwen  und  Waisen  begründet.  Bon  den  Zinsen  sollen  zweimal
im  Jahre  an  zehn  Wittwen  oder  Waisen,  die  einen  frommen  Lebenswandel ­
  führen  und  ihrer  Armuth  wegen  eine  Unterstützung  bedürfen
Portionen  von  je  30  Gulden  vertheilt  werden.  Die  Empfänger  müssen
vorzugsweise  der  evangelischen  resp.  reformirten  Konfession  angehören.
Die  Verwaltung  der  Stiftung  steht  der  v.  Gralathschcn  Familie  zu.
Joh.  Jakob  Convent,
Kaufmann  in  Elbing  (f  1813)  vermachte  1000  Thlr.  zum  Ankauf  von
Schulbüchern  für  arme  Kinder  (Convent-Schul-Stiftung);  ferner
M00  Thlr.,  deren  Zinsen  einem  Bedürftigen  während  der'  Schulzeit
und  der  Universitäts-Studien  zu  gute  kommen  sollen  (Convent-Knaben-Stiftung).


Co  opall  en-Armen«  Lüftung  zu  Emmerich,
dastehend  in  einem  Hause,  in  welchem  Arme  Wohnung  und  Berpstequng
luden  und  einem  Fonds  von  2500  Thlr.

.  ..  Joseph  Coppelberg,
ber\  ..urrer  zu  Olpe  (Wipperfürth)  (f  18.  Februar  1853)  vermachte
£hsr° l |  Cu  kath.  Pfarrkirche,  deren  Kapital-Vermögen  damals  2400
Forti'i^Ñ,  ein  Legat  von  1150  Thlr.,  in  welchem  25  Thlr.  zur
ļf^ un 9  der  „Bruderschaft  des  heil.  Rosenkranzes"  Gegriffen  waren.
ein  Armen-FondS,  damals  im  Betrage  von  450  Thlr.,  wendete
f c  Cln  ^upital  von  1100  Thlr.  mit  der  Bestimmung  zu,  daß  die  Zindie
  2-"r^00  Thlr.  zum  Besten  kathol.  Einwohner  der  Pfarrgemeinde,
B-tļvon  500  Thlr.  zur  Auschaffung  von  Schuhen  und  sonstigen
ied  à  .gdstücken  für  arme  Schulkinder  —  nach  der  Bestimmung  des
k  Maligen  Pfarrers  —  verwendet  werden  sollten.
            
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