Full text : Preußisches Landbuch

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dung  zweier  Stipendien  an  dortiger  Universität  (jetzt  der  Universität
zu  Breslau),  ein  Kapital  von  2000  Thlr.  und  übertrug  die  Verwaltung ­
  und  Kollation  dem  Rektor  der  Universität  und  einem  Mitgliedc
des  Magistrats  zu  Frankfurt  a.  d.  O.  Es  werden  ans  den  Zinsen
jährlich  zwei  Stipendien  von  je  40  Thlr.  verliehen.

Damenstift  zu  Barschau,
für  adelige  Damen,  1789  von  der  Gräfin  Campanini  sür  10  ev.
und  10  iati).  Damen  begründet.  Die  aufzunehmenden  Fräulein  dürfen
nicht  über  4000  Thlr.  eigenes  Vermögen  besitzen;  nur  eine  kleine  Zahl
wohnt  im  Stift,  die  übrigen  beziehen  außerhalb  eine  Pension  von
150  Thlr.  Sie  können  sich  verheirathen,  in  welchem  Falle  sie  ausscheiden. ­
  Das  Stift  steht  unter  Ober-Aufsicht  des  Ober-Präsidenten
von  Schlesien;  der  ständische  Administrator  führt  den  Titel  Propst.
Damen-Stift  zu  Barth.
Eine  alte  Stiftung  der  ehemaligen  Landesherren  von  Rügen,  vom
Staat  unterstützt.  Die  Verwaltung  steht  hauptsächlich  dem  Neu-Vorpommerschcn
  Adel  zu;  aufnahmefähig  sind  Töchter  aus  adeligen  Familien, ­
  welche  im  ehemaligen  Schwedisch-Pommern  Lchngesesien  sind,  oder
auch  Gesammthand  an  Schwcdisch-Pommcrschen  Lehngütern  haben;  die
Aufnahme  geschieht  nach  der  Reihenfolge  der  Anmeldung  und  Erlegung
der  Receptionsgebührcn.  Das  Patronat  steht  dem  Könige  zu  und  wird
von  der  Regierung  zu  Stralsund  verwaltet.  Die  Stiftung  hatte  int
Jahre  1857  außer  der  Priorin  und  den  10  Konventualinnen,  4  Exspektantinnen ­
  mit  halber  Hebung,  4  Participienlinnen  des  v.  Th  un  sehen
Legates,  und  sonstige  Exspektantinnen  ohne  Hebung  73.
Damen  Stift  zu  Bergen.
Eine  alte  landesherrliche  Stiftung,  durch  Staats-Zuschüsse  unterstützt.
Die  Stiftsstellen  kommen  den  Töchtern  Rügenfcher  Edelleute,  welche
ein  Lehngut  auf  der  Insel  Rügen  besitzen  oder  doch  agnatischc  Rechte
daran  haben,  nach  der  Reihenfolge  der  Anmeldung  und  der  darüber
gegen  Erlegung  des  rcglementsmäßigen  Einkanfsgeldes  ertheilten  Exspcktanzbriefe
  zu.  Die  Verwaltung  der  Stiftung  hat  hauptsächlich
der  Neu-Vorpommersche  Adel,  das  Patronat  steht  dem  Könige  zu
und  wird  von  der  Regierung  zu  Stralsund  verwaltet.  Die  Stiftung
hatte  im  Jahre  1857  außer  der  Priorin  und  12  Kanonissinnen,  6  Exspektantinnen
  mit  halber  Hebung  und  2  Exspcktantinnen  des  v.  Thunscheu
  Legats.  Exspektantinnen  ohne  Hebung  waren  56  vorhanden.
Damen-Stift  zu  Eammin.
Ein  Königliches  Stift  oder  Jnngfrauen-Klostcr,  aus  dem  Jahre  1691
stammend.  Fünf  Konventualinnen  werden  vom  Könige  auf  den  Vorschlag ­
  des  Ministers  deö  Innern  ans  den  unverehelichten  bedürftigen
Töchtern  adeliger  Familien  des  evang.  Glaubensbekenntnisses  ernannt,
für  die  sechste,  von  Hans  Heinrich  v.  Flemming  im  Jahre  1696  gestiftete ­
  und  dotirtc  Stelle  wird  von  der  Familie  v.  Flemming  ein
            
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