32
St. Augustinus-Stiftung zu Breslau.
Eine von der Oberin der armen Schulschwestern mit Hülfe von Wohlthätern
im Jahre 1864 gegründete Unterrichts- und WohlthätigkeitsAnstalt
der katholischen Kirche, mit einem Kapital von 10,000 Thlr.
und einigen Grundstücken botivi. Ihr Zweck ist a) Unterricht und Bildung
von Kandidatinnen der Lehrämter, welche zu der Prüfung als
Lehrerinnen oder Erzieherinnen vor der staatlichen Prüfungs-Kommission
sich privatim vorzubereiten wünschen, gegen Zahlung eines den baaren
Auslagen entsprechenden Honorars; b) Deckung der Vorbereitungskosten
für solche Lehramts-Kandidatinnen, welche wegen Armuth nicht selbst
die Kosten zu bestreiteu vernlögen uud in die „Genossenschaft der armen
Schulschwestern" (s. d.) einzutreten beabsichtigen; c) Aufnahme von
Mädchen, welche' gegen Zahlung eines jährlichen Honorars sich in wissenschaftlicher
Hinsicht weiter auszubilden, oder in Hand-Arbeit und
Führung des Haushalts sich unterweisen lassen wollen; d) Verpflegung
erkrankter oder unfähig gewordener Schulschwestern der Diöcese Breslau.
Die vom Fürstbischof ernannte Oberin der armen Schulschwestern
entscheidet über Aufnahme und Entlassung, auch wird aus ihren Vorschlag
der Kurator der Stiftung ernannt.
Aumann,
Lederhändler und Gemeinde-Vorsteher zu Wigandsthal, Kreis Laudan,
vermachte (1862) der dortigen Armenkasse 200 Thlr. mit der Maßgvbe,
daß von den Zinsen die eine Hälfte à 5 Thlr. an arme Schulkinder,
die andere Hälfte an bedürftige und würdige Wittwen und alte
Jungfrauen in Wigandsthal am 1. August jeden Jahres ausgezahlt
werden soll.
Aussteuer-Kasse für arme Landmädchcn zu Oels.
Im Jahre 1822 von einem ungenannten Kreis-Stande in Oels zur
Verbesserung der Sitten unter den Landleuten mit einem Kapital von
20,000 Thlr. in Staatsschuldschcincn (nach dem Nominal-Werthe) begründet.
Die Stiftung, aus welcher jährlich 20 tugeudhafte arme
christliche Landmädchen, jede mit 40 Thlr. ausgestattet werden sollen
(um sich davon ein Federbett und eine Nutzkuh anzuschaffen), steht unter
Verwaltung des Herzog!. Braunschweig-Oelsschen Fürstenthumsgerichts
(jetzigen Kreisgerichts) zu Oels. Nach der Stiftungs-Urkunde vom
21. August 1821 beschränkt sich die Stiftung auf das Fürstenthum
*Oels, und zwar auf den Oels-Bernstadtschen und Trebnitzer Kreis und
das Weichbild Konstadt. Die Zinsen betragen 800 Thlr. Die Bewerberinnen
müssen natürlichen Verstand haben und nicht blödsinnig sein;
sie sollen arm sein, sich aber reinlich gekleidet halten; sie dürfen nicht
in Städten und Branntweinhäusern gedient haben; sie müssen vom
Pfarrer und dem Ortsgerichte das Zeugniß eines stillen gesitteten Wandels
beibringen. Die Anwartschaft auf die Aussteuer kann schon nach
der Konfirmation ertheilt werden und das Zeichen der Ertheilung besteht
in einer Ehrenschleife. Hat sich im Alter von 20 Jahren noch
keine angemeffene Heirath effektuiren lasten, so kann der Bewerberin