Full text : Preußisches Landbuch

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St.  Augustinus-Stiftung  zu  Breslau.
Eine  von  der  Oberin  der  armen  Schulschwestern  mit  Hülfe  von  Wohlthätern ­
  im  Jahre  1864  gegründete  Unterrichts-  und  WohlthätigkeitsAnstalt ­
  der  katholischen  Kirche,  mit  einem  Kapital  von  10,000  Thlr.
und  einigen  Grundstücken  botivi.  Ihr  Zweck  ist  a)  Unterricht  und  Bildung ­
  von  Kandidatinnen  der  Lehrämter,  welche  zu  der  Prüfung  als
Lehrerinnen  oder  Erzieherinnen  vor  der  staatlichen  Prüfungs-Kommission
sich  privatim  vorzubereiten  wünschen,  gegen  Zahlung  eines  den  baaren
Auslagen  entsprechenden  Honorars;  b)  Deckung  der  Vorbereitungskosten
  für  solche  Lehramts-Kandidatinnen,  welche  wegen  Armuth  nicht  selbst
die  Kosten  zu  bestreiteu  vernlögen  uud  in  die  „Genossenschaft  der  armen
Schulschwestern"  (s.  d.)  einzutreten  beabsichtigen;  c)  Aufnahme  von
Mädchen,  welche'  gegen  Zahlung  eines  jährlichen  Honorars  sich  in  wissenschaftlicher ­
  Hinsicht  weiter  auszubilden,  oder  in  Hand-Arbeit  und
Führung  des  Haushalts  sich  unterweisen  lassen  wollen;  d)  Verpflegung
erkrankter  oder  unfähig  gewordener  Schulschwestern  der  Diöcese  Breslau. ­
  Die  vom  Fürstbischof  ernannte  Oberin  der  armen  Schulschwestern
entscheidet  über  Aufnahme  und  Entlassung,  auch  wird  aus  ihren  Vorschlag ­
  der  Kurator  der  Stiftung  ernannt.
Aumann,
Lederhändler  und  Gemeinde-Vorsteher  zu  Wigandsthal,  Kreis  Laudan,
vermachte  (1862)  der  dortigen  Armenkasse  200  Thlr.  mit  der  Maßgvbe,
  daß  von  den  Zinsen  die  eine  Hälfte  à  5  Thlr.  an  arme  Schulkinder, ­
  die  andere  Hälfte  an  bedürftige  und  würdige  Wittwen  und  alte
Jungfrauen  in  Wigandsthal  am  1.  August  jeden  Jahres  ausgezahlt
werden  soll.
Aussteuer-Kasse  für  arme  Landmädchcn  zu  Oels.
Im  Jahre  1822  von  einem  ungenannten  Kreis-Stande  in  Oels  zur
Verbesserung  der  Sitten  unter  den  Landleuten  mit  einem  Kapital  von
20,000  Thlr.  in  Staatsschuldschcincn  (nach  dem  Nominal-Werthe)  begründet. ­
  Die  Stiftung,  aus  welcher  jährlich  20  tugeudhafte  arme
christliche  Landmädchen,  jede  mit  40  Thlr.  ausgestattet  werden  sollen
(um  sich  davon  ein  Federbett  und  eine  Nutzkuh  anzuschaffen),  steht  unter
Verwaltung  des  Herzog!.  Braunschweig-Oelsschen  Fürstenthumsgerichts
(jetzigen  Kreisgerichts)  zu  Oels.  Nach  der  Stiftungs-Urkunde  vom
21.  August  1821  beschränkt  sich  die  Stiftung  auf  das  Fürstenthum
*Oels,  und  zwar  auf  den  Oels-Bernstadtschen  und  Trebnitzer  Kreis  und
das  Weichbild  Konstadt.  Die  Zinsen  betragen  800  Thlr.  Die  Bewerberinnen ­
  müssen  natürlichen  Verstand  haben  und  nicht  blödsinnig  sein;
sie  sollen  arm  sein,  sich  aber  reinlich  gekleidet  halten;  sie  dürfen  nicht
in  Städten  und  Branntweinhäusern  gedient  haben;  sie  müssen  vom
Pfarrer  und  dem  Ortsgerichte  das  Zeugniß  eines  stillen  gesitteten  Wandels ­
  beibringen.  Die  Anwartschaft  auf  die  Aussteuer  kann  schon  nach
der  Konfirmation  ertheilt  werden  und  das  Zeichen  der  Ertheilung  besteht ­
  in  einer  Ehrenschleife.  Hat  sich  im  Alter  von  20  Jahren  noch
keine  angemeffene  Heirath  effektuiren  lasten,  so  kann  der  Bewerberin
            
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