Full text : Preußisches Landbuch

400

wird  die  Anstalt  durch  jährliche  Beiträge  der  Dominien  und  des  Rnstikal-Standes
  unterhalten.  Die  Aufsicht  führen  der  Landrath  und  der
Physikus  des  Kreises.  Die  Städte  tragen  zu  Unterhaltung  der  Anstalt
nicht  bei,  haben  aber  auch  keinen  Anspruch  auf  deren  Wohlthat.
Kreis-Krankenhaus  zu  Lauban,
1855  begründet  und  für  die  Kranken  des  platten  Landes  bestimmt,
werden  die  Kosten  der  Verwaltung  aus  der  Kreis-Kommunal-Kasse  bestritten; ­
  städtische  Kranke  werden  ausnahmsweise  aufgenommen.  Es
werden  jährlich  60—70  Kranke  verpflegt,  Unterhaltungskosten  150Thlr.
Das  Direktorium  der  früheren  Kreis-Land-Feucr-Societät  begründete
bei  der  Anstalt  eine  Specialstiftung  mit  50  Thlr.
KreiS-KrankenhauS  zu  NieSky.
Das  Grundstück  zu  demselben  hat  (1862)  Graf  v.  Fürstenstein  hergegeben, ­
  die  Einrichtung  der  Kreis  übernommen.
KreiS-Krankenhaus  zu  Ohlau,
1833  aus  Mitteln  des  Kreises  und  mit  Hülfe  eines  Geschenks  Königs
Friedrich  Wilhelm  HI.  erbaut.  Ursprünglich  nur  für  15  —  20  Kranke
eingerichtet,  gewährt  es  jetzt  jährlich  800—1000  Kranken  Aufnahme.  Die
Kosten  mit  2800  Thlr.  werden  durch  regelmäßige  fortlaufende  Beiträge
der  Brodherrschaften  und  des  Gesindes  mit  je  2  Şgr.  für  das  Vierteljahr ­
  aufgebracht;  durch  Zahlung  dieses  Beitrages  erhält  jeder  Dienstbote ­
  das  Recht  auf  kostenfreie  Aufnahme,  ärztliche  Behandlung  und
Verpflegung.  Zwei  Diakonissen  und  ein  männlicher  Wärter  besorgen
die  Krankenpflege  unter  ärztlicher  Leitung.  Die  Verwaltung  ist  einer
ständischen  Kommission  unter  Aufsicht  des  Landraths  anvertraut.
Kreis-Krankenhaus  zu  Pleß.
Von  dem  Johanniter-Orden  mit  Unterstützung  des  Kreises  1865  begründet. ­
  Der  letztere  gab  dazu  7000  Thlr.  her,  welche  das  1848  zu
Breslau  etablirte  Konnt«  zur  Milderung  des  Nothstandes  in  Oberschlesien ­
  aus  dem  Neste  seines  Unterstützungs-Fonds  dem  Kreise  überwiesen ­
  hatte,  und  der  Johanniter-Orden  übernahm  die  Verpflichtung,
alle  armen  Kranken,  welche  der  Fürsorge  eines  örtlichen  Armen-Verbandes
  des  Kreises  anheimfallen,  mit  Ausschluß  der  Geisteskranken  und
unheilbaren  Kranken  —  in  nicht  mehr  als  4  Betten  täglich  —  unentgeltlich ­
  verpflegen  zu  lassen.
KreiS-Kraukenhans  zu  Waldenburg,
mit  einem  Kosten-Aufwande  von  etwa  3000  Thlr.  für  Rechnung  der
ländlichen  Kommunen  des  Kreises  hergestellt  und  am  16.  Oktober  1862
eröffnet.
Kreis-Lazareth  zu  Lublinitz,
für  arme  Personen,  deren  Krankheit  im  Interesse  des  öffentlichen  Wohls
ein  abgesondertes  Lokal  erfordert,  oder  die  in  der  Wohnung  der  Angehörigen ­
  nicht  füglich  geheilt  werden  können.  Von  den  Ständen  1836
begründet.  Die  Verwaltung  wird  vom  Magistrat  geführt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.