Full text: Preußisches Landbuch

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anwälten und Doktoren der Medizin zu Magdeburg eine jährliche Pen 
sion von 50 Thlr. beziehen sollen. Die Bewerber müsse« bürgerlichen 
Standes sein; eine Wittwe darf nicht über 100, eine Tochter nicht 
über 50 Thlr. festes Einkommen besitzen. Die Verleihung der Pen 
sionen und die obere Leitung der Verwaltung steht dem Appcllations- 
gcrichte zu, welches auch den Administrator ernennt. Im Laufe der 
Jahre hat sich das Vermögen der Stiftung vermehrt; es betrug 1859 
20,800 Thlr. in Gold und Kourant; von den Zinsen erhielten 4 Witt 
wen und 13 Töchter Pensionen von je 50 Thlr. — Aus dem Le ckcny- 
schcn Legat von 1000 Thlr. Gold bei der Heiligen Geistkirchc beziehen 
die Prediger an derselben die Zinsen zu gleichen Theilen. 
Frau L e clerq, 
geb. Delvaux, Wittwe (+ 1857) vermachte dem Gast- (Armen-) und 
Waisenhause zu Bochold, in welchem dieselbe in ihrer letzten Lebenszeit 
Wohnung und Pflege unentgeltlich genoffcn, ihr nachgelaffencs Ver 
mögen von ppr. 2500 Thlr. 
Klemens Freiherr v. Ledebnr-Wicheln, 
Bischof von Paderborn (+ 1841) vermachte mehr als 70,000 Thlr. 
für wohlthätige Stiftungen. Unter andern sollten erhalten a) das ka 
tholische Waisenhaus 5(3,000 Thlr. ; b) das Gymnasium die Zinsen 
von 3000 Thlr. zur Unterstützung solcher katholischer Schüler, welche 
durch religiösen Sinn und beharrlichen Fleiß zu der Hoffnung berech 
tigen, tüchtige und würdige Geistliche zu werden. Ferner sollten ver 
wendet werden c) die Zinsen von 5000 Thlr. zur Unterbringung ka 
tholischer schulpflichtiger Kinder aus der Stadt Paderborn in anständigen 
Bürgerhäusern und zur Beschaffung anständiger Kleider für Kinder aus 
der Knaben- und Mädchen-Frcischnle, welche zum ersten Male zum 
Tische des Herrn gehen; d) die Zinsen von 2000 Thlr. zur Unter 
stützung solcher Seminar-Priester, welche, wenn ihnen nach ihrer Ent 
lassung aus dem Seminar die Verwaltung einer geistlichen Stelle an 
vertraut wird, kaum die Kosten der Reise bis zum Bestimmungsorte 
bestreiten, auch die allcrnöthigsten Bcdürfnisie, deren Befriedigung kei 
nen Aufschub leidet, nicht herbeischaffen können; e) die Zinsen von 
Thlr. zur Unterstützung armer katholischer Schulkinder in der 
Dlocesc Paderborn, besonders in den Gegenden gemischter Konfession; 
t) eme Rente von jährlich 120 Thlr. aus dem Waisenhaus-Fonds an die 
c là Handwerker zu Paderborn; g) eine Rente von jähr- 
lch 400 Thlr. aus dem Waisenhaus-Fonds an die Genosienschaft der 
barmherzlgen «Lchwestern nach der Regel des h. Vincenz von Paula in 
der Dioces Paderborn; h) eine Rente von 125 Thlr. Gold aus dem 
Wñlsenhñns-Fonds zur Gründung eines Mutterhauses für die ebenge- 
nannte Genossenschaft. Die Stiftungen stehen unter bischöflicher Auf 
sicht, die Verwaltung der Fonds gebührt dem Gencral-Vikariatamte, 
die Erhebung der Revrnüen ist einem besonderen Rendanten über 
tragen.
	        
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