Full text : Preußisches Landbuch

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event,  einem  armen  Studirenden  auf  drei  Jahre  verliehen,  von  denen
er  zwei  auf  der  Universität  Greifswald  zubringen  muß.  Um  die  dritte
Hebung  zu  genießen,  muß  der  Stipendiat  in  den  ersten  Monaten  des
dritten  Jahres  eine  Rede  in  deutscher  und  lateinischer  Sprache  halten,
welche  sich  auf  die  Wohlthaten  der  Augsburgischen  Konfession  bezieht.
Familienglieder  sind  davon  dispensirt.  Von  der  letzten  Hebung  werden
für  den  Dekan  der  philosophischen  Fakultät,  für  die  Pedelle  und  für
den  Druck  der  Rede  einige  Abzüge  gemacht.
Overweg  sches  Brüder-Stift  zu  Naumburg  a.  S-,
1848  von  dem  Kaufmann  Overweg  zum  Besten  seiner  Vaterstadt  begründet, ­
  um  alten  armen  und  kranken  Personen  und  Familien  billige
oder  freie  Wohnung,  nach  Befinden  auch  Kostgeld  zu  gewähren.  Der
Stifter  verwendete  dazu  4000  Thlr.  und  seine  drei  Neffen  trugen  3000
Thlr.  bei.  Die  Verwaltung  des  Instituts  wird  von  dem  Magistrat
geführt.  Das  mit  einem  Kostenaufwande  von  11,818  Thlr.  hergestellte
massive  Stiftshaus  ist  zu  32  abgesonderten  Wohnungen  mit  gemeinschaftlichem ­
  Waschhause  eingerichtet;  der  nicht  gedeckte  Theil  des  Bau-Kapitals
  wird  aus  den  eingehenden  Mieths-Erträgen  verzinset.  Die
Miethe  für  eine  Wohnung  beträgt  11—14  Thlr.  pro  Jahr.  —  Noch
setzte  Over  weg  behufs  Errichtung  einer  milden  Stiftung  zum  Besten
verwahrlosetcr  Kinder  unter  dem  Namen  „Frommer  Liedcr-Segen"
beim  Magistrat  zu  Naumburg  (1856)  2000  Thlr.  aus.  Vgl.  Ni  ebner.

Pädagogisches  Seminar  zu  Breslau.
Ein  königliches  Institut,  welches  die  wissenschaftliche  und  praktische  Ausbildung ­
  für  das  Lehramt  an  höheren  Unterrichts-Anstalten  bezweckt,
und  sechs  ordentliche  und  eine  unbeschränkte  Anzahl  außerordentlicher*
Mitglieder  aufzunehmen  befugt  ist.  Die  ersten,  welche  zwei,  höchstens
vier  Jahre  im  Seminar  bleiben  dürfen,  genießen  Stipendien  von  jährlich ­
  125  Thlr.  und  wüsten  nach  ihrem  Ausscheiden  aus  dem  Seminar
mindestens  drei  Jahre  in  Preußen  im  Schulamte  dienen.  Aufgenommen ­
  können  nur  solche  werden,  welche  entweder  die  facultas  docendi
erworben  oder  in  einem  Kolloquium  die  Ueberzeugung  gewähren,  daß  sic
in  Verlauf  eines  Jahres  solche  zu  erwerben  im  Stande  sind.  Der  einjährige ­
  Aufenthalt  im  Seminar  wird  als  Probejahr  angerechnet.
Pädagogisches  Seminar  zu  Halle.
1695  mit  der  Universität  begründet,  seit  1829  eine  selbstständige  Anstalt ­
  zur  Bildung  künftiger  Lehrer.  Das  Institut  hat  2  Klassen,  deren
Mitglieder  Stipendien  von  70—30  Thlr  beziehen.
Pädagogisches  Seminar  zu  Königsberg,
zur  Ausbildung  von  Lehrern  für  die  Gymnasien  und  Real-Schulen  des
Staats.  Von  den  ordentlichen  Mitgliedern  gehören  4  der  evangelischen,
2  der  katholischen  Konfession  an:  sie  übernehmen  die  Verpflichtung,  bis
zu  3  Jahren  nach  ihrem  Austritt  die  ihnen  von  den  K.  Schulbehörden
            
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