Full text : Preußisches Landbuch

44

allmälig  bis  1830  auf  mehr  als  8000  Thlr.  jährlich  gestiegen  ist.
Bis  zum  Jahre  1801  floß  dieser  Kanon  in  die  Kasse  der  Akademie
der  Wissenschaften,  von  1801  ab  bis  1839  wurde  derselbe  bei  dem
Polizei-Präsidium  für  dessen  etatsmäßigc  Bedürfnisse  verwendet.  Durch
zwei  Königliche  Ordern  vom  18.  Decbr.  1836  und  vom  31.  Decbr.
1838  wilrde  festgesetzt,  daß  der  aufkommende  Kanon  in  Zukunft
in  einer  Weise  verwendet  werden  solle,  welche  der  Stadt  und  namentlich ­
  den  ärmeren  Einwohnern  derselben  zum  Besten  gereiche.  Als
eine  dahinzielende  Verwendung  wurde  die  Einrichtung  von  Leichenhausern ­
  und  die  Erleichterung  der  ärmeren  Einwohner-Klaffen  bei  Bezahlung ­
  des  Preises  der  Grabstellen  und  der  kirchlichen  Bcgräbnißgebühien
  angeordnet.  Auf  Grund  dieser  Königlichen  Bestimmungen  ist
die  Leichenfuhrpacht  vom  Januar  1839  ab  zur  Stadt-Haupt-Kaffe  gezahlt ­
  und  bei  derselben  als  ein  besonderer  Fonds  verwaltet  und  in
Papieren  belegt  worden.  Im  Jahre  1860  belief  sich  der  Fonds  auf
155,843  Thlr.  in  Dokumenten  und  2000  Thlr.  baar.  Es  werden
aus  demselben  den  ärmeren  hiesigen  Einwohnern  Beihülfen  zur  Bezahlung ­
  des  Preises  der  Grabstellen,  sowie  der  kirchlichen  Bcgräbnißgebühren
  gewährt.  Außerdem  zahlt  der  Fonds  Beihülfen  zur  Erbauung
und  Unterhaltung  von  Leichenhäusern.  Das  Beerdigungs-Wesen  selbst
soll  eine  andere  Einrichtung  erhalten.
Beerdigungs-Anstalt  der  jüdischen  Gemeinde  zu  Berlin.
Sie  besteht  seit  1673  und  hat  den  Zweck,  dafür  zu  sorgen,  daß  den
verstorbenen  Gcmeindegliedcrn  die  letzten  Liebesdienste  in  Gottesfurcht
und  Barmherzigkeit  erwiesen,  und  die  Kosten  der  Beerdigung  armer
Genossen  für  Rechnung  der  Gemeinde  bestritten  werden.  Sie  hat  12
Vorsteher,  6  für  die  Beerdigungen  und  6  für  die  Leichenbegängnisse,
und  die  jährliche  Einnahme  beträgt  etwa  4000  Thlr.
Aug.  Wilh.  Beggerow,
Rentier  zur  Kolberg,  schenkte  in  den  Jahren  1845  und  1846  dem  dortigen ­
  städtischen  Waisenhanse  ein  Kapital  von  1000  Thlr.  unter  der
Bedingung,  daß  die  Zinsen  desselben  dem  Kapital  zugeschlagen  und  nur
die  Zinsen  der  Zinsen  zum  Zwecke  des  Waisenhauses  verwendet  werden ­
  sollten.  Die  Zuschlagung  der  Zinsen  zum  Kapitale  solle  aber
wegfallen,  sobald  letzteres  die  Höhe  von  100,000  Thlr.  erreicht  haben
werde,  von  wo  ab  (also  bei  einem  Zinsfuß  von  4  pCt.  nach  2475
Jahren)  alsdann  sämmtliche  Zinsen  zur  Verausgabung  kommen  sollen.
Joachim  Beggerowsches  Legat,
ans  dem  Jahre  1724.  Die  Stiftung  wird  bei  dem  Magistrat  zu  Treptow ­
  a.  R.  verwaltet  und  der  jährliche  Ertrag  besteht  zur  Zeit  in
82  Thlr.  27  Sgr.  Davon  erhalten  eine  arme'Wittwe  (Familienglied)
30  Thlr.,  von  deni  Reste  sind  30  Thlr.  zu  Schulgeld  für  arme  Kinder ­
  und  15  Thlr.  zn  Büchern  für  arme  Kinder  bestimmt.
Begräbniß-Fraternität  zn  Görlitz.
Ein  alter  Verein,  welcher  im  Jahre  1861  1531  Tbeilnehmer  zählte
und  20,306  Thlr.  Vermögen  hatte.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.