Full text : Preußisches Landbuch

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Uhr  und  zur  andern  Hälfte  für  die  Erleuchtung  der  Kirche  bei  dem
abendlichen  Jahresschluß-Gottesdienste  verwendet  werden  sollen.  Die
cvang.  Schule  zu  Liebichau  erhielt  100  Thlr.  :  die  Zinsen  davon  sind
zur  Bezahlung  des  Schulgeldes  für  arme  Schulkinder  bestimmt.
S  a  v  i  g  n  y  -  Stiftung.
Bald  nach  dem  Tode  v.  Savignys  wurde  aus  freiwilligen  Beiträgen
seiner  Schüler  und  Verehrer  eine  Stiftung  errichtet,  deren  Zweck
darin  besteht,  wiffenschaftliche  Arbeiten  auf  dem  Gebiete  des  Rechts
der  verschiedenen  Nationen,  namentlich  auf  dem  Gebiete  des  römischen
und  germanischen  Rechts,  zu  fördern,  und  außerdem  besonders  befähigte
Juristen  in  den  Stand  zu  setzen,  die  Rechts-Institutionen  fremder
Länder  durch  eigene  Anschauung  kennen  zu  lernen.  Das  Statut  der
Stiftung  ist  am  20.  Juli  1863  landesherrlich  genehmigt  und  das  aus
6  Personen  bestehende  Kuratorium  am  29.  Dezember  1863  constituirt.
Das  Vermögen  der  Savigny-Stiftung  bestand  am  Schluß  des  Jahres
1863  aus  23,810  Thlr.,  welche  in  Pfand-  und  Rentenbriefen  angelegt
und  im  Depositorinm  des  Magistrats  niedergelegt  sind.  Vorsitzender
des  Kuratoriums  Graf  v.  W  a  r  t  ens  leb  en.  Zur  Verwendung  der
Zinsen  sind  die  Akademien  zu  Wien,  München  und  Berlin  nach  dem
im  Statut  festgesetzten  Turnus  berufen;  sie  haben  die  Wahl,  ob  sie
ein  in  Druck  oder  Schrift  vorliegendes  Werk  prämiiren,  oder  eine  Preis-Aufgabe
  stellen,  oder  ein  Reise-Stipendium  ertheilen  oder  die  zur  Ausführung ­
  einer  rechtswisienschaftlichen  Arbeit  erforderlichen  Geldmittel
gewähren  wollen.
Joh.  Gottlob  Schaaff,
Auszügler  zu  Ober-Peilau  (t  1858),  wendete  der  dortigen  Schule  100
Thlr.  mit  der  Bestimmung  zu,  daß  von  den  Zinsen  armen  fleistigen  Kindern ­
  zum  Winter  Schuhe  beschafft  werden  sollen.
Schaedelsches  Legat  zu  Grünberg.
Partikulier  August  S  cha  e  del  (f  1858)  vermachte  dem  städtischen
Armen-Fonds  1000  Thlr.  und  substituirte  zugleich  denselben  Fonds  in
Ansehung  eines  der  Kleinkinderbewahr-Anstalt  vermachten  Legats  von
500  Thlr.  Von  den  1000  Thlr.  sollen  die  Zinsen  am  Sterbetage  des
Stifters  (7.  Dezember)  durch  den  Magistrat  an  verschämte  Armen  in
Raten  von  nicht  unter  1  Thlr.  vertheilt  werden.  Dasselbe  gilt  von
dem  Zins-Ertrage  des  Kapitals  von  500  Thlr.,  wenn  die  Substitution
sich  einst  erfüllt,  nur  mit  dem  Unterschiede,  daß  von  diesem  Bencficium
der  Antheil  des  Einzelnen  nicht  weniger  als  15  Sgr.  betragen  darf.
Christiau  Schäfer,
Stadtrichter  zu  Sorau  in  der  Nieder-Lausitz,  begründete  dort  im  Jahre
1733  durch  Schenkung  von  3000  Thlr.  eine  Prediger-  und  Lehrer-Wittwenkasse,
  deren  Vermögen  sich  zur  Zeit  auf  17,000  Thlr.  beläuft.
Joh.  Gottlieb  Ferd.  Schäfer,
Werkzeugmacher  zu  Berlin  (t  1856),  legirte  dem  Bürger-Nettnngs-Jnstitut
  (1849)  1500  Thlr.  mit  der  Bestimmung,  daß  die  Zinsen  da-
            
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