Full text : Preußisches Landbuch

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SteinerscheS  Legat.
Der  zu  Bern  am  1.  April  1863  +  Mathematiker  Ņ"fĢr  vr
Steiner  vermachte  der  Akademie  der  Wissenschaften  zu  Berlin  8t
Thlr.,  um  diese  Summe  auf  Pupillarische  Sicherheit  zinsbar  anzulegen
und  den  Reinertrag  alle  zwei  Jahre  zu  Preisen  zu  verwenden  fur  von
ihr  aufgestellte  Aufgaben  in  dem  Bereiche  der  synthetischen  Geometrie
hauptsächlich  mit  Berücksichtigung  der  von  ihm  (Steiner)  aufgestell  en
Methode  und  Prinzipien.  Ueber  diese  Prämiirung  entscheidet  endgültig
die  physikalisch-mathematische  Klasse,  welcher  freigestellt  ist,  e,ne  Hauptprämie ­
  allein,  oder  eine  Haupt-  und  eine  Accessit-Praime  zu  bestimmen.
Die  Akademie  hat  die  landesherrliche  Bestätigung  des  Legats  und  die
Ermächtigung  erhalten,  Summen,  welche  in  #oigc  nicht  beunnter  r  osung
  der'den  Stiftungs-Bestimmungen  gemäß  gestellten  Aufgaben  zurückfallen, ­
  zu  Preisen  für  verwandte  Arbeiten  in  der  Geometrie  überhaupt ­
  zu  verwenden.
Frau  Steiner,
Wittwe  des  Kaufmann  Steiner  zu  Reichcnbach  in  Schlesien  geb.
Rclhtcr  légiste  (1858)  1500  3#.  &itr  WeUiuig
Schülschwcstcrn  als  Lehrerinnen  an  der  Elementar-Schulklassc  Mädchen ­
  bei  der  katholischen  Stadt-Pfarrkirche  zu  St.  Georg  in  Rcichcnbach
  und  zur  Beaufsichtigung  der  dortigen  katholischen  Kleinkinder  e  ahi
Anstalt.
Fran  v.  Steinwehr,
verw.  General-Lieutenant,  Henriette  geb.  Günther  (s^  1857  in  Breslau) ­
  vermachte  der  Stadt  Berlin  zum  Andenken  an  ihren  Ehegatten
50,000  Thlr.  und  cs  ist  zur  Annahme  dieser  letztwilltgcn  Zuwendungen
resp.  zur  Verwaltung  der  hicruach  unter  dem  Namen  „General-Nente
nant  Wilhelm  von  Stcinwehrsche  Stiftung"  zu  begründenden,  m.t  den.
Friedrich-Wilhelms-Hospital  (s.  d.  A.)  zu  verbindenden  und  1858  ms
l'ebe»  gehelette»  eiiflmtg  bem^(agi^^rat  ;tt^etl,tl  tmler  bem  m  -
bruar  1858  die  landesherrliche  Genehmigung  ertheilt.  Von  den  Revenüen
  der  Stiftung  soll  24-30  dienstunfähigen,  zur  hiesigen  Stadtgemeinde
  gehörigen  Personen  des  dienenden  -L  laudes,  itti  weiteren
Sinne  des'  Worts,  welche  eine  tadellose  Aufführung  nachweisen  können,
freie  Wohnung,  Heizung  Beleuchtung  und  Verpflegung  im  bezeichneten
Hol'vital  zu  Theil  werden.  Die  eine  Hälfte  der  Stellen  ist  mit  männlichen ­
  die  andere  mit  weiblichen  Bcueficiateu  besetzt;  jeder  Aufgenommene ­
  erhält  monatlich  noch  eine  Rekreation  von  15  Sgr.  Frau  von
Steinwehr  legirte  auch  der  Diakonisicn-Austalt  in  Breslau  em
Kapital  von  1500  Thlr.
Wolf  Balthasar  Adolf  v.  Stcinwehr,
            
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