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kung von dem Provinzial-Schul-Kollegium in Magdeburg geführt
wird.
Taubstummen-Anstalt zu Halberstadt.
Ein Provinzial-Jnstitut, in welchem Kinder unvermögender Eltern unentgeltliche
Aufnahme finden. Katharine Friederike Sophie Brandes
zu Osterwieck (t 1859) vermachte der Anstalt 100 Thlr., deren Zinsen
jährlich, mit Zustimmung der Stände, einem bedürftigen und würdigen
Zöglinge bei seinem Abgänge von der Anstalt zu seiner Ausstattung
verliehen werden.
Taubstummes Anstalt zu Königsberg.
Ein Königliches Institut, das 4 Lehrer itnb 34 Zöglinge zählt.
Taubstummen-Anstalt zu Köslin.
Von einem Verein zu Ende i860 gegründet und von dem Alt-Pommerschen
Kommunal-Laudtage unterstützt. Sie besitzt ein Grundstück
und die Rechte der juristischen Person.
Taubstummeu-Anstalt zu Liegnitz.
Sie hatte im Jahre 1860 zehn ständische Freistellen.
Taubstummen-Anstalt zu Mļlnster.
1821 in Kentrop gegründet, 1822 nach Münster verlegt. Die Zöglinge
haben theils Königliche Freistellen, theils zahlen sie Pension,
theils sind sie Privat-Pensionaire.
Taubstummen Anstalt zii Posen.
Ein Provinzial-Justitut; für unvermögende Zöglinge christlichen Glaubens
sind 10 Freistellen bestimmt. Außerdem werden noch 8 bis 10
Zöglinge gegen ganze oder theilweise Erstattung der auf sie zu verwendenden
Kosten aufgenommen.
Taubstummen Anstalt zu Ratibor,
von der Loge Friedrich Wilhelm zur Gerechtigkeit um das Jahr 1840
begründet und bis 1862 geleitet. Seitdem von dem dortigen mit
Korporations-Rechten begabten Vereill für Unterricht und Erziehung
Taubstummer im Reg. - Bezirk Oppeln fortgeführt. Die Stände der
Provinz unterhalten 20 Freistellen.
Taubstummen Anstalt zu Weistenfels.
Ein Provinzial-Jnstitut. Die Verpflegungskosten unvermögender Zöglinge
tragen die Kreise.
Taubstummen-Schule zu Angerburg.
Provinzial-Jnstitut für dir Reg.»Bezirke Königsberg und Gumbinnen,
seit 1833 bestehend in Verbindung mit dem Schullehrer-Seminar. •
Rach dem Reglement vom 20. März 1863 hat die Anstalt 72 Freistellen
(2 für jeden Kreis und für die Stadt Königsberg). Die Auswahl
der Freizöglinge steht den Kreis-Ständen, in Königsberg dem
Magistrat zu. Neben diesen aus Provinzial-Fonds unterhaltenen Freistellen
werden noch aufgenommen Freischüler, die blos den Unterricht