Full text : Preußisches Landbuch

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kung  von  dem  Provinzial-Schul-Kollegium  in  Magdeburg  geführt
wird.
Taubstummen-Anstalt  zu  Halberstadt.
Ein  Provinzial-Jnstitut,  in  welchem  Kinder  unvermögender  Eltern  unentgeltliche ­
  Aufnahme  finden.  Katharine  Friederike  Sophie  Brandes
zu  Osterwieck  (t  1859)  vermachte  der  Anstalt  100  Thlr.,  deren  Zinsen
jährlich,  mit  Zustimmung  der  Stände,  einem  bedürftigen  und  würdigen ­
  Zöglinge  bei  seinem  Abgänge  von  der  Anstalt  zu  seiner  Ausstattung ­
  verliehen  werden.
Taubstummes  Anstalt  zu  Königsberg.
Ein  Königliches  Institut,  das  4  Lehrer  itnb  34  Zöglinge  zählt.
Taubstummen-Anstalt  zu  Köslin.
Von  einem  Verein  zu  Ende  i860  gegründet  und  von  dem  Alt-Pommerschen
  Kommunal-Laudtage  unterstützt.  Sie  besitzt  ein  Grundstück
und  die  Rechte  der  juristischen  Person.
Taubstummeu-Anstalt  zu  Liegnitz.
Sie  hatte  im  Jahre  1860  zehn  ständische  Freistellen.
Taubstummen-Anstalt  zu  Mļlnster.
1821  in  Kentrop  gegründet,  1822  nach  Münster  verlegt.  Die  Zöglinge ­
  haben  theils  Königliche  Freistellen,  theils  zahlen  sie  Pension,
theils  sind  sie  Privat-Pensionaire.
Taubstummen  Anstalt  zii  Posen.
Ein  Provinzial-Justitut;  für  unvermögende  Zöglinge  christlichen  Glaubens ­
  sind  10  Freistellen  bestimmt.  Außerdem  werden  noch  8  bis  10
Zöglinge  gegen  ganze  oder  theilweise  Erstattung  der  auf  sie  zu  verwendenden ­
  Kosten  aufgenommen.
Taubstummen  Anstalt  zu  Ratibor,
von  der  Loge  Friedrich  Wilhelm  zur  Gerechtigkeit  um  das  Jahr  1840
begründet  und  bis  1862  geleitet.  Seitdem  von  dem  dortigen  mit
Korporations-Rechten  begabten  Vereill  für  Unterricht  und  Erziehung
Taubstummer  im  Reg.  -  Bezirk  Oppeln  fortgeführt.  Die  Stände  der
Provinz  unterhalten  20  Freistellen.
Taubstummen  Anstalt  zu  Weistenfels.
Ein  Provinzial-Jnstitut.  Die  Verpflegungskosten  unvermögender  Zöglinge ­
  tragen  die  Kreise.
Taubstummen-Schule  zu  Angerburg.
Provinzial-Jnstitut  für  dir  Reg.»Bezirke  Königsberg  und  Gumbinnen,
seit  1833  bestehend  in  Verbindung  mit  dem  Schullehrer-Seminar.  •
Rach  dem  Reglement  vom  20.  März  1863  hat  die  Anstalt  72  Freistellen ­
  (2  für  jeden  Kreis  und  für  die  Stadt  Königsberg).  Die  Auswahl ­
  der  Freizöglinge  steht  den  Kreis-Ständen,  in  Königsberg  dem
Magistrat  zu.  Neben  diesen  aus  Provinzial-Fonds  unterhaltenen  Freistellen ­
  werden  noch  aufgenommen  Freischüler,  die  blos  den  Unterricht
            
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