Contents: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

017 b.—921 a. 
154 
Nr. 
Warengattung 
Aus-u. Durchfuhr 
verbote 
°) 917 d. 
') 917 e. 
-) 918. 
Personenwagen, zur Herstellung von Motorwagen bestimmt, ohne 
Gestellrahmen (Chassis), Motor und Räder. 
Einzelteile (Ersatz- und Reserveteile usw.) zu den unter 917 a/d und 
918 genannten Wagen, allein ausgehend und anderen Nummern 
nicht ausdrücklich zugewiesen. 
Last- (Wohn-) Wagen, Lastschlitten (mit Ausnahme der Wagen für 
Hand- oder Fußbetrieb, Handwagen, -schlitten, -karren). 
a) (919/20) Fahrradteile (ausgenommen Antriebsmaschinen und 
allen Personen 
wagen, die zur 
Krankenbeförde 
rung oder als 
Kriegsfahrzeuge 
eingerichtet sind. 
A, D 
Au. O;ausgenom. 
die Einzelteile (Er 
satz- und Reserve 
teile usw.) zu den 
vorstehend unter 
917 a bis cu. nach 
stehend unter 918 
zugelassenen Aus 
nahmen. 
A u. D nur v. den 
hierunter fallen 
den Fahrzeugen, 
sofern sie z. Kran 
kenbeförderung 
oder als Kriegs 
fahrzeuge einge 
richtet sind. 
919. 
920. 
*) 921 o. 
Teile von solchen): 
aus Eisen. 
—: aus anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, 
aus Holz, Kork, Hartkautschuk, Horn, Leder oder Aellhorn (Celluloid) 
oder diesem ähnlichen Förmerstoffen; fertige Räder für Fahrräder. 
(921/3) Wasserfahrzeuge einschließlich der zugehörigen gewöhnlichen 
Schiffsausrüstungsgegenstände, Dampf- und anderen Antriebs 
maschinen: 
Seeschiffe in Verbindung mit Antriebsmaschinen: aus Eisen oder Stahl. 
A'-D 
A, D 
A, D 
bet Waren" bas Gewicht der Teile, 2) in der Spalte „Gattung der Waren" bas ungefähre Gewicht bes vollständig 
ausgehenden Wagens. In diesem Falle ist in die Verkehrsnachweisung für die Ausfuhr in der Spalte „Namentliche 
Bezeichnung" der Vermerk „T. v. W." einzutragen und außerdem das angegebene Gewicht des ganzen Wagens. 
9 Für die Ausfuhr. 9 Siehe Fußnote 4 zu 917 a/c. 3 ) Ausgenommen sind auch Schläuche aus Kautschuk für 
die Bereifung von Fahrrädern (674 b) und Schutzdcckcn (Laufdecken) für diese Schläuche, aus Gespinstwaren mit Kaut 
schuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen von Kautschuk verbunden (678 c), in der Ausfuhr letztere 
auch aus Leder oder in Verbindung mit unedlen Metallen. 4 ) Nach Kilogramm, Stück, Brutto- und Netto-Registertons.
	        
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