017 b.—921 a.
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Nr.
Warengattung
Aus-u. Durchfuhr
verbote
°) 917 d.
') 917 e.
-) 918.
Personenwagen, zur Herstellung von Motorwagen bestimmt, ohne
Gestellrahmen (Chassis), Motor und Räder.
Einzelteile (Ersatz- und Reserveteile usw.) zu den unter 917 a/d und
918 genannten Wagen, allein ausgehend und anderen Nummern
nicht ausdrücklich zugewiesen.
Last- (Wohn-) Wagen, Lastschlitten (mit Ausnahme der Wagen für
Hand- oder Fußbetrieb, Handwagen, -schlitten, -karren).
a) (919/20) Fahrradteile (ausgenommen Antriebsmaschinen und
allen Personen
wagen, die zur
Krankenbeförde
rung oder als
Kriegsfahrzeuge
eingerichtet sind.
A, D
Au. O;ausgenom.
die Einzelteile (Er
satz- und Reserve
teile usw.) zu den
vorstehend unter
917 a bis cu. nach
stehend unter 918
zugelassenen Aus
nahmen.
A u. D nur v. den
hierunter fallen
den Fahrzeugen,
sofern sie z. Kran
kenbeförderung
oder als Kriegs
fahrzeuge einge
richtet sind.
919.
920.
*) 921 o.
Teile von solchen):
aus Eisen.
—: aus anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle,
aus Holz, Kork, Hartkautschuk, Horn, Leder oder Aellhorn (Celluloid)
oder diesem ähnlichen Förmerstoffen; fertige Räder für Fahrräder.
(921/3) Wasserfahrzeuge einschließlich der zugehörigen gewöhnlichen
Schiffsausrüstungsgegenstände, Dampf- und anderen Antriebs
maschinen:
Seeschiffe in Verbindung mit Antriebsmaschinen: aus Eisen oder Stahl.
A'-D
A, D
A, D
bet Waren" bas Gewicht der Teile, 2) in der Spalte „Gattung der Waren" bas ungefähre Gewicht bes vollständig
ausgehenden Wagens. In diesem Falle ist in die Verkehrsnachweisung für die Ausfuhr in der Spalte „Namentliche
Bezeichnung" der Vermerk „T. v. W." einzutragen und außerdem das angegebene Gewicht des ganzen Wagens.
9 Für die Ausfuhr. 9 Siehe Fußnote 4 zu 917 a/c. 3 ) Ausgenommen sind auch Schläuche aus Kautschuk für
die Bereifung von Fahrrädern (674 b) und Schutzdcckcn (Laufdecken) für diese Schläuche, aus Gespinstwaren mit Kaut
schuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen von Kautschuk verbunden (678 c), in der Ausfuhr letztere
auch aus Leder oder in Verbindung mit unedlen Metallen. 4 ) Nach Kilogramm, Stück, Brutto- und Netto-Registertons.