Thlr. direkt beim General-Vorstande in Paderborn, und 70,232 Thlr.
(incl. 22,485 Thlr. Jubiläums - Almosen) durch 27 Diöcesan-Komitss
eingegangen waren, darunter aus der Erzdiöcese Köln 20,083 Thlr.
und aus der Diöcese Paderborn 15,795 Thlr. Bis zum Schlüsse des
Jahres 1858 hatte der Verein überhaupt verausgabt 247,082 Thlr.
v. Bonln-Britniiowsche Armem Stiftung.
Die im Oktober 1K30 zu Wulslatzke (Neu-Stettin) verstorbene verw.
Fran v. Bonin geb. v. Brünn ow setzte ein Kapital von 1000 Thlr.
zu dem Zwecke aus, das; die Zinsen davon alljährlich durch den jedes-
malrgen Gutsherrn v. Wulflatzke und den Orts-Pfarrer als Kuratoren
der Stiftung an kranke und bedürftige bejahrte Personen deö genann
ten Orts, oder, wenn solche nicht vorhanden, an Arme ebendaselbst ver
theilt werden sollen.
B onnsches Bermächtniß,
von dem im Jahre 1847 zu Ober-Dollendorf im Siegkreise verstorbenen
Gastwirth Joseph Bonn herrührend. Er legirte der Armcn-Verwal
tung des Orts 2000 Thlr., deren Zinsen alljährlich unter die dortigen
Armen vertheilt werden sollen.
Bonner gemeinnützige Aktien Ban-Gesellschaft.
Im Jahre 1864 mit einem Grund-Kapital von vorläufig 28,000 Thlr.
unter staatlicher Genehmigung auf die Dauer von 50 Jahren begrün
det. Ihr Zweck ist Erbauung gesunder und zweckmäßig eingerichteter
Wohnungen zur Bcrmiethnng an Handwerker, Arbeiter nnd andere der
weniger bemittelten Klasse ungehörige Einwohner, welche in gutem
Rufe stehen, ihr eigenes Mobiliar besitzen und einen ausreichenden
Brot-Erwerb nachzuweisen vermögen. Die Statuten sind unter dem
4. Juli 1864 landesherrlich bestätigt.
Bonnickesche Stiftungen.
Von dem im Jahre 1846 zu Hopsten im Kreise Tecklenburg verstorbenen
katholischen Pfarrer Joh. Heinr. Joseph Bonnicke ausgegangen. Er
begründete a) eine Stiftung zur Verbesserung des Einkommens dürftig
dotirter katholischer Kaplancicn- und Vikarie-Stellen im Kreise Tecklen
burg, mit 37,650 Thlr. Kapital. Die Verwaltung steht dem Bischof
in Münster zu. Er vermachte b) ein Kapital von 6000 Thlr. zur
Dotation der Stelle eines Supcrnumerars oder Kreis-Vikars für den
Kreis Tecklenburg. Seine Bestimmung geht dahin, auf Anordnung des
Ordinariats an solchen Orten des Kreises in der Seelsorge Aushülse zu
Listen, wo sich in Erkrankuugs- und ähnlichen Fällen momentan ein
Bedürfniß dazu herausstellen möchte. Das Kapital soll zinsbar belegt
Werden und der Supernumerar verbunden sein, für die Zinsen von
jeden 25 Thlr. ad intentionem testatoris jährlich eine Messe zu lesen.
Die Verwaltung der Stiftung steht der bischöflichen Behörde zu. Er
bermachte c) ein Kapital von 2000 Thlr. zur Begründung eines In
stituts, welches den Zweck hat, ärmeren Gymnasiasten katholischer
Konfession, die sich später dem Priesterstande zu widmen beabsichtigen,
Prkuß. Landduch. 6