Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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dieser Yorbetrachtungen eine Bemerkung über unsern neusten 
kritischen Socialismus erforderlich. Nach Art der Maschino- 
manen ein gesellschaftliches Perpetuomobile oder überhaupt 
einen socialen Mechanismus im Widerspruch mit den Natur 
gesetzen des menschlichen Wesens und unabänderlichen Ver 
haltens construiren wollen, ist ein im schlechten Sinne uto- 
pistisches und unreifes Unterfangen. Dagegen überhaupt auf 
alle Construction verzichten, indem man dieselbe für un 
möglich erklärt, heisst die Wissenschaft selbst verschneiden 
und ihrer schöpferischen Functionen berauben. Es kommt dies 
ungefähr so heraus, wie wenn man blos eine mechanische 
Theorie, aber keine Erfindung von Maschinen und keinen Ma 
schinenbau anerkennen wollte. Die Socialismustheorie muss 
zu Schematen fortschrciten, und diese Gebilde müssen mehr 
als blosse Vorwegnahmen derjenigen Geschichte sein, die sich 
auch ohne ihre ideelle Dazwischenkunft vollziehen würde. Die 
praktische Macht der Ideen ist noch immer nicht hinreichend 
gewürdigt, weil so viele Thorheiten der socialistischen oder 
politischen Phantasie durch ihre sehr begreifliche Ohnmacht 
ein Vorurtheil gegen alle ideellen Motive begründet haben, 
oder weil man es vom Standpunkt der Brutalität gerathen 
findet, nur die letztere, die sich ja höchstens nur noch auf 
wankende Ideen stützt, in ihrer viehisch realistischen Nackt 
heit geltend zu machen und alle höheren Beweggründe des be 
wussten Verstandes und des veredelten Gefühls als angeblich 
ohnmächtig in Verachtung zu bringen. 
Zweites Capitel. 
Babeuf und Saint Simon. 
Die Scholastik der Nationalökonomie sucht ihre Befriedi 
gung nicht selten in Definitionen, welche den eigentlichen Com- 
munismus vom blossen Socialismus unterscheiden sollen. Diese 
Trennung ist für eine Geschichte, die sich mit Wirklichkeiten 
befasst, sehr gleichgültig. Wenn man unter Commimismus 
die Aufhebung des Privateigenthums und in einer andern Rich 
tung auch etwa diejenige der gesonderten, gehörig geordneten 
und auf der natürlichen Abgrenzung der Rechte beruhenden 
Ehe versteht, so wird man Mühe haben, die thatsächlichen Ge-
	        
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