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muss. Jedenfalls g’iebt es nicht zweierlei Naturgesetze der
Monscheiivermohrung, und um ein blosses Naturgesetz, welches
in der menschlichen Gattung in rein thicrischor Weise begrün
det wäre , hatte sich ja unser ßevölkcrungsprincipler nur be
müht, Sein Heilmittel musste daher eine ebenso weitreichende
Ausdehnung haben. Es sollte in dem sogenannten moralischen
Zwange bestehen, der unter den „vorbeugenden Einschränkun
gen”, um in der Sprache des Autors zu reden, neben dem
Laster steht und den tugendsamen Weg bezeichnet, sich der
früher geschilderten Zuchtruthe und gerechten, auf das sünd-
liche Bestreben folgenden Strafe zu entziehen. Ich muss um
Entschuldigung und Geduld bitten, dass ich im Interesse der
Wahrheit den Geschmack des Lesers mit dem Bericht über
solchen geistlichen Gail im atinas und solche beschränkte Vor-
sehungsspiclerci behelligen muss. Da es indessen mit der
Englisch redenden Welt durchschnittlich nach dieser Seite hin
sehr schwach bestellt ist und die gegen Malthus geübte Kritik
jene Ungeheuerlichkeiten dort nicht vom gehörigen Standpunkt
blosgestellt hat, vielmehr zum Theil nur von einer gleichartigen,
wenn auch entgegengesetzten Superstition ausging, so möchte
es dem Deutschen Geschichtsschreiber wohl am ehesten ziemen,
auf den Abgrund dieser Verkehrtheiten deutlich hinzuweisen.
Die „moralische Einschränkung” soll nach Malthus in der
Enthaltung von der Ehe bestehen. Dieser Verzieht hat jedes
mal einzutreten, wo nicht vollständige Sicherheit vorhanden
ist, eine grosse Familie ernähren zu können. Der Arbeiter,
dessen Lohn ausreiche, allenfalls zwei Kinder zu erhalten, werde
bei einem halben Dutzend dazu nicht mehr im Stande sein.
Hionach soll der einzelne Privatmensch und noch obenein der
Arbeiter, der durch jeden Wechsel der Verhältnisse, bisweilen
aber auch durch blosse Willkür des Arbeitgebers seiner Existenz
mittel beraubt werden kann, für einen ganzen Lebenslauf vor-
aussohen, was sein wirthschaftliches Schicksal sein werde. Erst
wenn er die Gewissheit hat, unter allen Umständen existiren
zu können, ohne der Malthusschen Zuchtruthe zu verfallen oder
gar der Armenpflege lästig zu werden, soll er nach den Grund
sätzen unseres Entvölkerungspriesters heirathen dürfen. Der
letztere ist jedoch in den Mitteln, die er für die Beibringung
seines moralischen Zwanges angewendet wissen will, noch ver-
hältnissmässig gnädig. Er verlangt nichts weiter als eine gänz-