Object: Répertoire des administrateurs & commissaires de société, des banques, banquiers et agents de change de France et de Belgique

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viele Plätze sind garnicht vorhanden, deswegen müssen die Bezirks- 
fürsorgeverbände von sich aus bei all den Krüppeln, die nicht für 
anstaltspflegebedürftig befunden worden sind, für ambulante Behand- 
[ung und Versorgung Gelegenheit finden. Die für die ambulante 
Behandlung aufgewendeten Kosten rentieren sich, wenn man be- 
denkt, daß die Bezirksfürsorgeverbände zur Ansstaltsversorgung der 
Krüppel, die natürlich wesentlich teurer kommt, ja auch einen nennens- 
werten Betrag zuzahlen müssen. 
Manchmal sind namentlich im Anfang nicht unbedeutende Wider- 
stände seitens der Angehörigen zu überwinden, die (beeinflußt durch 
gute Freunde und Bekannte) sich nicht zur Behandlung des Kindes 
oder zur erforderlichen Operation entschließen können oder die Kosten 
scheuen, die die Behandlung ihnen verursachen würde. Namentlich 
findet man dies bei solchen Eltern, deren armenrechtliche Hilfsbedürf- 
tigkeit nicht so ganz sicher ist, die sehr wohl etwas für ihr Kind tun 
könnten. Hier ist sachgemäße Aufklärung durch die Krüppelfürsorge- 
stellen der Kreise oder Städte am Platze. Zwangsmaßnahmen, die ja 
nach dem Gesetz durch das Vormundschaftsgericht angeordnet werdet 
könnten, sind im allgemeinen zu widerraten, da bei Zwangsbehand- 
lung nicht viel herauskommt. Nur in ganz krassen Fällen, wenn das 
Leben oder die Gesundheit des Kindes bedroht ist oder die Eltern dos 
Kind etwa als Krüppel mißbrauchen wollen (Bettelei usw.), würde ich 
das Vormundschaftsgericht anrufen. Solche widerborstigen Eltern 
kann man manchmal umsstimmen, wenn man ihnen gelegentlich des 
Krüppelschautermines Entkrüppelungsergebnisse von den ihren 
ähnelnden Krüppeln zeigen kann. 
Diese Angelegenheit berührt nun wieder die Auf klär ung übet- 
haupt. Sie kann auf dem Lande wirksam nur durch gute Füt- 
sorgerinnen getrieben werden, die ständig mit den Krüppeln und den 
Angehörigen in persönliche Berührung kommen. Dazu ist natürlich 
eine gründliche Schulung der Fürsorgerinnen selber erforderlich. Diese 
Schulung der Fürsorgeorgane und die Aufklärung der Angehörige" 
der Krüppel hat sich die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürssorge zu! 
Aufgabe gemacht, welche in der Arbeitsgemeinsschaft sozialhygienische! 
Reichsfachverbände und zusammen mit dem Roten Kreuz zunächst fü! 
ürzte, Sachbearbeiter, Fürsorgepersonen Einführungs- und Fort 
bildungskursse abhält. Auch im Oskar Helene-Heim, Berlin-Dahlew 
finden regelmäßig solche Kurse statt. Die Krüppelsschautermine des 
Landeskrüppelarztes in den einzelnen Kreisen und Städten de! 
Provinz sind ebenfalls mit dazu da und sogar sehr gut geeignet, fü! 
die Aufklärung zu wirken. 
Betreffs der Aufklärungsarbeit durch die Fürsorgerinnen sei not 
besonders betont, daß es natürlich auf verständnisvolle und taktvollt 
Zusammenarbeit mit den in der betreffenden Gegend praktizierende"
	        
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