Full text: Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

Einfluß haben; die Diehzüchter aber, weldhe männliche 
Suchttiere halten, um fie anderen gegen Entgelt zur Der- 
fügung zu jtellen, wollen daraus möglichjt hohe Gewinne 
ziehen und pflegen dafür nicht gerade bejonders hochwer- 
tiges Zuchtmaterial bereitzujtellen. 
Aus all dem müßte man die Konfequenz ziehen, daß 
man jede Machzucht von der vorherigen behördlichen 
Unterfuchung der männlidhen Zuchttiere abhängig machen 
muß, daß aljo ganz allgemein die Nacdhzucht nur mit taug- 
liqen Suchttieren gejtattet wird. Doch gehen die Gejete 
meijt nicht Jo weit, fondern begnügen {ich damit, eine Unter- 
jJugungspflichht nur jür jene Tiere auszujprechen, die zum 
Belegen von jremden weibliqhen Tieren verwendet werden 
jollen, während die Nacdhzucht mit eigenem Dieh dem Be- 
[lieben des Eigentümers überlajjen bleibt. 
‚ In jämtlicgen öfterreichijdhen Ländern jind zur Hebung 
der Diehzucht Gefjese erlafjen worden, welde für die Nach- 
zucht mit jremdem Dieh einen CLizenzierunaszwang 3U- 
nächit für Stiere ausjprechen. CLizenziert dürfen nur jolche 
Stiere werden, weiche volljtändig gefund find, einen kräf- 
tigen Körperbau befigen, ein gewijjes Minimalalter er- 
reicht haben und die für die in der betreffenden Gegend 
hHerrihenden Raffen und Schläge tauglich find. Zur Unter- 
iudhung der Stiere beftehen eigene Unterfuchungskom- 
mijfionen, denen jedes Tier vorgeführt werden muß, das 
zum Belegen fremder Kühe verwendet werden foll. Die 
Kommijlion bezeichnet die für gut bejundenen Stiere. Die 
Lizenzierung ailt in der Regel nur jür ein Jahr. Wer mit 
ginem nicht Iizenzierten Stier fremde Kühe belegen läßt, 
ift {trajbar. 
Ähnlidhe Bejtimmungen gelten für Henajte, in einigen 
Fändern auch für Widder, Eber und Böcke. 
b) Dorfjmriften über das Halten von 
männligben 3ucttieren. 
Die meiften Candesgefjege beanügen fih nicht mit dem 
bejprocdhenen CLizenzierungszwang, jondern fchränken die 
individuelle wirtjqhaftlidhe Freiheit des Stierbejigers noch 
weiter ein, um einen möglichft auten Zuchterfolg zu be- 
wirken. 
So verbieten CLandesgejege das agemeinjame Weiden 
von männlichen und weiblichen Zuchttieren, den unmittel- 
9)
	        
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