Object: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Von dem Belieben des versicherungstechnischen Departements abhängig zu machen. 
Erst das Eingreifen des Kurienparlamentes konnte dies verhindern und festsetzen, 
daß unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung der Vereinskrankenkasseu zur 
Durchführung der Krankenversicherung erfolgen müsse. 
Seine größten Erfolge feierte der Grundsatz: „Der Wunsch der Unter 
nehmer ist das höchste Gesetz" auf dem Gebiete der Unfallversicherung. 
Landwirtschaft und Handwerk wurden von der Versicherung ausgenommen. Was 
nicht einmal der Uebermut der preußischen Junker gewagt hatte, ist von der 
österreichischen Regierung ohne jedes Bedenken verwirklicht worden. Bis heute 
unterliegt die Landwirtschaft nicht der Unfallversicherung. Auch künftighin soll 
dies nach den Intentionen der Regierung so bleiben. 
Die Abneigung unserer Versicherungstechniker gegen die Unfallversicherung 
hat sich aber noch schroffer dokumentiert. Sehr bald nach Beginn der Unfallver 
sicherung hat sich der Beitragstarif als zu niedrig erwiesen. Zahlreiche Prämien- 
hinterzichungen und ein Uebermaß von Betriebsunfällen haben ein immer 
wachsendes Defizit, insbesondere bei den größeren Unfallversicherungsanstalten 
bewirkt. Hier hätte die Regierung leicht Abhilfe bringen können. Da die Unter 
nehmer jedoch jede Mehrbelastung und jede sonstige Reform ablehnten, begnügte 
sich unsere Regierung damit, in zahlreichen Abhandlungen die Vorzüge des 
Kapitaldeckungsvcrfahrens sowie die Gefahren des Umlagevcrfahrens nachzuweisen, 
anstatt das Gesetz in Anwendung zu bringen und einen entsprechend erhöhten 
Beitragstarif vorzuschreiben. Dank diesem Verhalten der Regierung ist das eine 
Ziel erreicht: Die Industriellen sind mit der gegenwärtigen Situation der Unfall 
versicherung zufrieden. Die Dcfizitwirtschaft aber besteht und gefährdet die Arbeiter- 
rentner in hohem Maße. 
Auch die Krankenkassen haben seit Anbeginn die unfreundliche 
Gesinnung der Regierung zu verfpüren gehabt. Die öffentlichen Krankenanstalten 
suchen seit Jahren einen immer größeren Teil ihrer Erfordernisse auf die 
Krankenkassen abzuwälzen. Die Regierung hat sogar, im vollen Widersprüche 
zu den Intentionen des Gesetzgebers, das Krankengeld vom 29. Tage ab den 
Arbeitern abnehmen und den Spitälern zuwenden wollen; sie ist dabei nur an 
der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gescheitert. Immer noch hat 
jede sozialpolitische Maßnahme der Krankenkassen mit der Gegnerschaft der 
Regierung zu rechnen. Die Arbeiter werden mit allen Mitteln von der gesetzlichen 
Vertretung in den Krankenkassen, soweit es irgendwie möglich ist, ferngehalten. 
Aus parteipolitischen Motiven wird die Schaffung von Verbänden verhindert 
oder erschwert. Die Erhöhung der Kassenleistungen wird nur ungern gesehen. 
Besonders dornig ist der Weg, den die noch nicht bestehende 
Invaliden- und Altersversicherung schon bisher zurückzulegen hatte. 
Schon in den Neunzigerjahren wurde verkündet, daß die Frage im versicherungs- 
tcchnischen Departement eifrig studiert werde. Das Resultat dieser Studien ist 
unbekannt geblieben. Als die Agitation der Arbeiter zu Beginn dieses Jahr 
hunderts heftig aufflammte, wurde im Dezember 1901 öffentlich versichert, daß 
ein Gesetzentwurf in den Grundzügen fertig sei und den Zentralstellen zur 
Begutachtung vorgelegt werden solle. Aber erst nach vollen drei Jahren — tut 
Dezember 1904 — kam kein Entwurf, sondern ein „Programm", zum Vorschein. 
Es verstrichen wieder volle vier Jahre mit Begutachtungen, Enqueten und Um 
arbeitungen, bis im November 1908 endlich ein fertiger Gesetzentwurf über 
die Sozialversicherung an das Abgeordnetenhaus gelangte. 
Wie sah aber diese Vorlage aus! Alle feindseligen Vorschläge, die der 
Arbeiterhaß in Oesterreich wie in Deutschland im Laufe der Jahre gezeugt 
hatte, fanden in dieser Vorlage Aufnahme, sie sollten den Arbeitern ihren wohl 
erworbenen Anspruch auf die Verwaltung der Vcrsicherungsinstitute möglichst
	        
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