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Zinsen wird das Lehrgeld von je 15 Thlr. für arme Handwerks-Lehr
linge und wenn es Waisen sind, ihre Unterhaltung und Kleidung
während der Lehrzeit bestritten. Auch wird in geeigneten Fällen das
Schulgeld für den Besuch der Handwerker-Fortbildungsschule gezahlt.
Stipendien-Fonds in Oels.
Wnttgesches Stipendium mit 14 Thlr., Kurtzesches mit 4} Thlr.
Schmidtschesmit 12^ Thlr., W ein h ol dsches mit12*-Thlr. Sie werden
vom Magistrat an Studirende vergeben. S. Graf K osp o th sche Stiftung.
Stipendieu-Fonds zu Rügrnwalde.
Ans älteren Vermächtnissen herstammcnd. Stipendium für studirende
Stadtkinder von jährlich 75 Thlr.
Stipendieii-FondS der Stadt Strehlen.
Er ist für Studirende bestimmt und beträgt 722 Thlr.
Stipendien-Fonds zu Worbis.
Das Stipendium für Studirende beträgt jährlich 54 Thlr. und wird
vom Magistrat verliehen (Hermes II. 362).
Stipendicn-Kafse zu Pyrit;.
Sie hat zur Zeit 600 Thlr. Sobald dieses Kapital die Höhe von
4000 Thlr. erreicht hat, sollen die Zinscll stiftungsmäßig zu Sti
pendien verwendet werden.
Stipendien-Stift zu Eiding.
Ein altes Institut, von der Stadt Elbing ans verschiedenen alten und
neuen Stipendien und aus einem Zuschuffe des Hospitals St. Spiritus
gebildet. Es werden daraus, hauptsächlich an geborene Elbingcr, Sti
pendien zum Besuch von Universitäten, Schullehrer-Scminarirn, des
Gymnasiums in Elbing rc. verliehen, auch wohl, an ehemalige Stipen
diaten, zinsfreie Vorschüsse zur weitern Begründung ihres Fortkommens
bewilligt.
Stipendien-Stiftung zu Belgard.
Eine selbstständige Stiftung (bcueßcium St. Gertrudis et novum
benesicium) für einen armen ortsangehörigeu Studircuden. Der
jährliche Ertrag besteht in etwa 150 Thlr.
Stipendien-Stiftung der Stadt Berlin.
Im Jahre 1825 mit 6000 Thlr. aus Kommunal-Fonds begründet,
unt den Söhnen ärmerer Einwohner das Studiren zu erleichtern, mit
der Bestiinmuttg, daß von den Zinsen 6 Stipendien ñ 50 Thlr. ge
stiftet, und wenn nicht jährlich 300 Thlr. au Zinsen aufkommen sollten,
das Fehlende aus der Kämmerei zugeschossen werden solle. Die Sti
pendien werden an fleißige und wohlgesittete Studirende der Universität
Berlin, deren Eltern arm sind, und hier einen festen Wohnsitz im
Sinne des Gesetzes begründet haben, verliehen. Die Kollation der
Stipendien, so wie die Verwaltung des Stipendien-Fonds besorgt ein
Kuratorium, welches aus dem Ober-Bürgermeister, dem Stadtverord-