Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXII.  Baumwolle,  Garne  und  Waaren  daraus,  etc.

125

Tarifmässige  Benennung

-2  E

allgemeiner ­


1  1
tragsmässiger


376

377
378
I
¡379
Lso

381
382

383

384
385

Rumänien.
Baumwollgarne,  und  zwar;
Baumwollgarn,  einfaches,  gekrämpeltes,  rohes
oder  gebleichtes
In  Folge  des  Handelsvertrages  zwischen  Rumänien ­
  und  England  vom  5.  April  1880:
Baumwollgarn,  einfaches,  gekrämpeltes,  roh
oder  gebleicht
Baumwollgarn,  doppelt  oder  mehrfach  gezwirntes, ­
  roh  oder  gebleicht
Baumwollgarn,  gezwirntes,  rohes  oder  gebleichtes ­

Baumwollgarn,  gefärbtes  (einf.  oder  gezwirnt.)
Tara  zu  Nr.  376—378  :  15  in  Kisten  und  Fässern,
6  in  Ballen  und  Körben.
Baumwollwaaren,  und  zwar  :
Gemeine,  wie:  rohe,  ungebleichte,  nicht  gefärbte, ­
  nicht  appretirte,  nicht  gemusterte  ;
Dochte,  gewebte,  Gitter,  Netze  und  Gurten
mittelfeine,  wie:  appretirte,  gebleichte,  gefärbte
(mit  Ausnahme  der  bedruckten),  gemustert
oder  nicht
feine,  wie  :  bedruckte  ;  sammtartige  Gewebe  ,
feinste,  wie:  Tüll-anglais,  Bobbinets,  Mousselin,
Linon,  Gaze  und  andere  undichte  Webewaaren,
  mit  Ausnahme  der  Spitzen  .  .  .
Posamentier-,  Knopf-  und  Bandmacherwaaren
Vertragsm.  mit  Oesterr-Ung.  Post  379  u.  384,
Tara  zu  Nr.  379—383:  15  in  Kisten,  6  in  Ballen.
Anmerkung;  Gewebe  ans  Schafwolle  oiler  Baumwolle,
welche  mit  einem  anderen  Stoffe  als  der  Heide  gemischt
sind,  zahlen  den  Zoll  der  reinen  Schaf-  und  Baumwollgewebe,
  je  nachdem  ihr  Hanptbestandtheil  die  Schafwolle
oder  die  Baumwolle  ist  und  nach  Massgabe  der  durch  die
einschlägigen  Artikel  festgesetzten  Unterscheidungen.
Strumpfwirkwaaren  aus  Baumwolle  jeder  Art,
auch  besetzt  mit  anderen  Geweben  .  .  .
Tara;  15  in  Kisten,  6  in  Ballen.
Spitzen,  baumwollene,  vom  Werthe  5®/o,
Anmerkung:  Unter  Post  380  werden  nach  specieller  Kntscheidnng
  gereiht  :  Barchent  und  an  Qualität  ähnl.  Stoffe.
In  der  Ausfuhr  frei.
Russland.

Kg.
II100
ll
]i
Ijioo
:i
ijioo
'!
i;  100
100

!¡100

Frc.  '  Cent.

21  —

Frc.

15
20

III:

100
100

31  —
46  i  50

20  I  -

25  I  —
45  1  -

90
80

20

25
45

90
80

Cent

100

150  '  —

"l50i  —

frei

Pud

Rubel  Kop.  Rubel

Kop,

24
91
92

Rohe  Baumwolle  .  .  .
Baumwollene  Watto  kardätschte,  sowie  in  geleimten ­
  Lagen
Baumwollgarn:
1.  bis  Nr.  45  englisch;
n)  ungebleicht
h)  gebleicht  und  gefärbt  (mit  Ausnahme
von  Adrianopelroth)
c)  Adrianopelroth
2,  über  Nr.  45  englisch:
a)  ungebleicht
h)  gebleicht  oder  gefärbt

1  1  20
1  3  60
1  4  70
15'  —
15  —
1  6  i  —
            
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