Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XXIII.  Flacha,  Hanf,  .Fute,  Garne  und  Waareu  daraus.

“■I

Tarifmüs  si  ge  Benennung

IOk.93
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Belgien.
Alle  anderen  Gewebe  aus  Hanf.  Flachs  und  Jute
vom  Werthe  10'*,o.
Hieher  gehören:  Battist,  Linon,  Strumpf-,
Posamentier-  und  Bandwaaren,  Tqtpiche
und  Tapisserien,  Tüll,  ganz  oder  theilweise
confectionirte  Gegenstände,  welche  nicht
zur  Classe  der  Kleider  gehören  und  gemischte ­
  Gewebe  von  Flachs,  Hanf  und  Jute.
Nicht  bes.  tari  ti  rte  Gewebe  vom  Werthe  10®/o
und  zwar:
Gewebe  aus  verschiedenen  vegetabilischen
Gespinnsten  mit  Ausnahme  der  Baumwolle,
Flachs,  Hanf  und  Jute,  Gewebe  aus  Glasgespinnst.

In  der  Ausfuhr  frei
Dänemark.
Flachs,  Hanf,  Jute,  Manilahanf,  ostindisches
Gras  u.  dgl.  vegetabilische  Spinnstoffe  frei.
Garn  roh
gefärbt  oder  gemischt  mit  Metallfäden  .  .  .
Leinenwaaren,  rohe,  aus  Flachs  oder  Hanf  (ausgenommen ­
  Posamentier-  und  Knopfmacherwaaren,
  sowie  gehäkelte  Arbeiten)  :
a)  wenn  die  Gewebe,  die  eine  Zählung  der  Faden
gestatten,  ‘/a  Zoll  im  (Quadrat  weniger  als
24  Fäden  enthalten  und  bei  anderen  Geweben
eine  QElle  44  Quint  oder  darüber  wiegt  .
h)  sonst
Anmerkung;  Als  rohe  Leinwänden  sind  nur  solche  zu  betrachten, ­
  welche  die  Natur  des  rohen  Materiales  haben  und
einer  Kenrbeitung,  durch  welche  die  Naturfarbe  verändert
wird,  nicht  unterzogen  werden.
Segeltuch  und  Praseningtuch,  mehrfärbig  gewebt,
wenn  es  per  []Elle  44  Quint  oder  darüber
wiegt,  ingleichen  Fusstei*piche,  alle  diese
Waaren,  soweit  sie  nicht  unter  die  vorhergehenden ­
  Sätze  gehören
Haartuch  (Marly),  Canevas,  gesteifter  Tüll,  Kollbock
  und  andere  ähnliche  mit  Leim  oder
Kleister  versetzte  undichte  Waaren,  Fischernetze, ­
  Gurten  und  Band,  sowie  gewebte  und
geflochtene  Lampen-  u.  Lichtdochte,  sämmtliche
  d'ese  Waaren,  soweit  selbe  nicht  unter
die  vorhergehenden  Sätze  gehören  .  .  .
In  der  Ausfrdir  frei.
England.
Alle  Manufacturicaaren  in  dei'  Ein-  und  Ansfuhr
  zollfrei.

ISN

1  1

allgemeiner ­


tragsmässiger


Kg.

Fre.  I  Cent-Frc.

  ,  Cent.  1

Pfd.

Ij
Krön.  Oere  |'  Krön.
II

6‘s
33  2

Oere

4
12'

12'

10
            
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