Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXIII.  Flachs,  Hanf,  Jute,  Garne  und  Waaren  daraus.

137

4

Tarif  massige  Benennung

Zoll

allgemeiner ­


tragbmässiger


132
183
134
337

Frankreich.
Flachs  und  Hanf  roh,  gebrochen,  gekämmt  oder
Werg
Jute  in  Fasern,  gebrochen,  gedreht  oder  gekämmt ­
  .  .  .  .
Neuseeländischer  Flachs,  Manilahanf  und  andere
vegetabilische  Fasern,  roh,  gebrochen,  gedreht, ­
  gekämmt  oder  als  Werg  .  .  .  .
Garne,  Flachs  und  Hanfgarne:
Garne,  einfache,  rohe,  per  Kilogramm  in  der
Länge  von  2000  Meter  oder  weniger.  .
mehr  als  2.000  nicht  mehr  als  5.000  Meter
„  r  -5.000  r  r  r  10.000  „
r  r  10.000  „  r  r  20.000  „
r  r  20.000  ,  r  r  30.000  ,
n  r  30.000  „  „  ,  40.000  „
„  „  40.000  ,  „  „  60.000  ,
„  r  00.000  ,.  ,.  ,.  80.000  „
n  r  80.000  „  „  „  100.000  „
über  100.000

zwirnt  roh,  per  Kilogramm  in
von  2000  Meter  und  weniger
mehr  als  2.000  nicht  mehr  als
„  r  5.000  p  r  r
„  „  10.000  ,.
,  ,  20.000  ,
,  r  30.000  r
,  ,  40.000  ,
n  .  60.000  „  r  r
,  ,  80.000
über  ICO.OOO

der  Längt

5.000  Meter
10.000  ,
20.000  ,
30.00O  „
40.000  „
60.000  ,.
80.000  „
100.000  „

Garne,  gezwirnt,  gebleicht  oder  gefärbt  per
Kilogramm  in  der  Länge  von  2000  Meter
und  weniger
mehr  als  2.000  nicht  mehr  als  5.000  Meter
„  ,  5.000  ,

über

10.000
20.000
30.000
40.000
60.000
80.000
100.000

10.000
20.000
30.000
40.000
60.000
80.000
100.000

Kg.
100
100

Frc.  !  Cent.

100'!  —

Die  geglätteten  Garne  unter  2000  Meter  per
Kilogramm  werden  dem  Bindfaden  gleichgestellt. ­
  über  2000  Meter  per  Kilogramm
dem  gebleichten  oder  gefärbten  einfachen
oder  gezwirnten  Flachs-  oder  Hanfgarn.
Garne,  einfache,  gebleicht  oder  gefärbt,  ge-100


100
100
100
100
100
100
100
100
100

16
18
23
33
40
50
70
90
149
200

Frc.

100  20
100  I!  23
!  100  i:  29
100  ¡I  42
|i  100  !l  52
I'  100  i!  65
100  ;  91
100I128  I  70
100|193
100  260

80  II  16

70

Cent.

13  1  —
14  I  50
18  I  50

18
23
33

68
I  93
125

1001|  30  !  42  ¡I  22
100  38  I  87
100  ¡I  55  I  77
100  67

100

Flachs  und  Hanfgarne,  gemischte,  soferne
Flachs  oder  Hanf  dem  Gewichte  nach  vorherrschen, ­
  wie  reiner  Flachs  und  Hanf  je
nach  Art  oder  Classe.

338  I  —  —

50
25
25

26
32
40
55  :  —
75  j  —
100  I  -

25
12
12
12

40  31
50  31

75
75

100j  27  4  i;  20  31

65
28  :  90
41  40

60  |i  50  38
1001!  84  ,  50  62  .  88
100  ;il8  30  I  85  93
100|167  31  417  18
100¡251  I  81  Iil56
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.