Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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aXXV. Glas und Glaswaaren, 
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trags- 
niassiger 
10 
Aufdruck von karbe mit Plustern odor Docorirung vorseheii. 
so gehören sie zu Nr. 242. 
Geschnittenes Glas ist dasjenige, in welches Arabesken, 
figuren oder andere Zeichnungen mittelst besonderer Gravir- 
oder Schleifwerkzeuge künstlich oingoschnitten (gravirt) sind. 
Gradirtes weissos Hohlglas (Mensuren und andere ge 
wöhnliche Messgefässe, Eprouvetten, Pipetten, Messcylinder, 
Messkolben u. dgl.) ist nach Nr. 2.34 auch dann zu behan 
deln, wenn die eingeätzten oder eingravirton Theilstriche, 
Zahlen u. dgl. gefärbt erscheinen. 8. auch Büretten 
Spiegelglas, rohes (Nr. 235), ist entweder: u) Gussglas 
in nur ausgewalzteu, auf einer oder beiden Seiten wellen- 
lormig unebenen, blos beschnittenen Tafeln; oder hj gebla 
senes gestrecktes Glas, welches von den Eindrücken des 
Strecksteines auf einer Seite rauh, ritzig und nur matt durch 
scheinend (unvollkommen durchsichtig) ist ; dasselbe erscheint 
seiht im gerein gten Zustande bei noch immer deutlich wahr- 
I nehmbarer rauher Beschaffenheit einer Seite mit matten 
! J-lecken bedeckt, und unterscheidet sich eben durch seine 
I V"*' Durchsichtigkeit von dem vollkommen 
durchsichtigen heilster- oder anderen Tafelglase. 
Alles durchsichtige ungeschliffene, ungemusterte Tafel 
glas in seiner natürlichen Farbe, ob dasselbe zu Fenstern, 
Spiegeln oder anderen Zwecken Verwendung lindet, ist ohne 
Unterschied der Dimensionen wie Fensterglas (nach Nr 236) 
zu verzollen. Fensterglas (Tafelglas), wellenfönnig geschuppt 
oder gerippt (canimlirt;. wird nicht als gemustert angesehen. 
Als Un erscheidungsmerkmal dient, dass Gegenstände 
durch geschliffene latelgläser gesehen geradlinig, durch un 
geschliffene gesehen ungeradlinig (verzogen) er-cheinen, so 
wie auch dass zusammengelegte geschliffene Glastafeln fest 
aneinander haften und sich kaum verschieben lassen, was 
bei ungeschliffenen Tafeln nicht der Fall ist. 
Als Brillengläser u. dgl. optische Gläser nach Nr. 2.39 
sind sowohl convex und concav geschliffene, als auch optische 
J’rismen, (lerlei Plangläser und Muschelgläser (Coquilles) etc. 
ohne Verbindung mit anderen Materialien zu verstehen; im 
gefassten Zustande gehören dieselben zu den Instrumenten 
(Nr. 298 und 299 o). 
Die an den Knöpfen (Nr. 2411 vorhandenen Oesen oder 
I nterlagen. blos zur Befestigung dienend, sowie die Beihung 
der Glaskorallen, der Glasperlen und des Glasschmelzes auf 
Gespinnstfaden, lediglich zum Zwecke der leichteren Ver 
packung und Versendung, sind bei der Tarilirung nicht in 
Betracht zu ziehen. 
Können auf Gespinnstfaden oder Schnüre aufgereihte 
Glasgegeiistände ohne weiteres als Arm- oder Halsbänder 
verwendet werden, so fallen sie unter Nr. 31.3. 
Alabaster- (oder Opal-) Glas, Bein- oder Milchglas, dann 
das irisirende (farbenspielende) Glas gehören zum farbigen, 
durch Aufträgen oder Einbrennen von Falbsubstanzen ge 
mustertes Glas zum bemalten Glase. 
Deutschland. 
Olas und Glaswaaren: 
(O grünes und anderes naturfarbiges gemeines 
Hohlglas (Glasgeschirr), weder gepresst, 
noch geschliffen, noch abgeriehen, auch mit 
ordinärer Beflechtung von Weiden, Binsen, 
Stroh oder Rühr, Glasmasse, rohes optisches 
Glas (Flint-, Kronglas), rohe gerippte Guss 
platten (Dachglas), Email- und Glasur 
masse , Glasröhren und Glasstängelchen, 
ohne Unterschied der Farbe, wie sie zur 
Perlenbereitung und Kunstglasbläserei ge 
braucht werden 
I>) weisses Hohlglas, ungemustertes, unge 
schliffenes, unabgoriebenes, ungepresstes, 
I ; 
Pfg. I Mk. Pfg. 
100 br
	        
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