Post des
Orig.-Tarifes
XXXV. Glas und Olaswaaren.
Tarif in ässige Benennung
oder nur mit abgeschliffenen oder eingeriebenen
Stöpseln, Böden oder Rändern .
c) Fenster- und Tafelglas in seiner natürlichen
Farbe (grün, halb und ganz weiss),
ungeschliffen, ungemustert, wenn die einfache
Höhe und die einfache Breite zusammen
betragen :
1. bis 120 Centimeter
2. über 120 bis 200 Centimeter . . . .
3. über 200 Centimeter
Tara zu Post 10 c: Für Behänge zu
Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe,
auch gefärbte: 23 in Fässern und Kisten,
13 in Körben. Für gepresstes, geschliffenes
, abgeriebenes, gemustertes
Glas : 40 in Fässern und Kisten, 13 in
Körben. Für geschnittenes, auch massives
Glas: 13 i. Kisten, Fässernu.Körben.
d) 1. Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes . .
2. Tafel- (h'enster-) und Sjdegelglas, geschliffenes,
polirtes, gemustertes, mattes,
auch farbiges, belegtes aller Art . , .
c) Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe,
auch gefärbte, massives weisses
Glas, nicht besonders benanntes, gepresstes,
geschliffenes, polirtes, abgeriebenes,
geschnittenes, geätztes, gemustertes Glas,
insoweit es nicht unter d oder / fällt . .
Anmerkung zue: Glasjilättchen, Glasjterlen,
Glasschmelz. Glastrojifen, auch
gefärbt
f> farbiges, mit Ausnahme des unter «, d
und € begriffenen, bemaltes oder vergoldetes
(versilbertes) Glas, Glasflüsse (unechte
rohe Steine) ohne Fassung, Glaswaaren
und Emailwaaren in Verbindung
mit anderen IMaterialien, soweit sie dadurch
nicht unter Nr. 20 fallen ....
Tara 20 in Fässern und Kisten.
Anmerkung zu f: Milchglas und Alabasterglas,
ungemustertes, ungeschliffenes,
unabgeriebenes, unbemaltes, ungepresstes,
oder nur mit abgeschliffenen oder eingeriebenen
Stöpseln, Böden und Rändern
Jn der Ausfuhr frei.
Belgien.
50
Glasscherben (Bruchglas)
Glas, ordinäres, Flaschen und andere Gegenstände
aus grünem Glas
oder 10" 0 vom Werth.
Glas, anderes, Spiegel- und Fensterglas vom
Werthe 10%.
ln der Ausfuhr frei.