Post des
Orig.-Tarifes
XXXV. Glas und Olaswaaren.
Tarif in ässige Benennung
oder nur mit abgeschliffenen oder einge
riebenen Stöpseln, Böden oder Rändern .
c) Fenster- und Tafelglas in seiner natür
lichen Farbe (grün, halb und ganz weiss),
ungeschliffen, ungemustert, wenn die ein
fache Höhe und die einfache Breite zu
sammen betragen :
1. bis 120 Centimeter
2. über 120 bis 200 Centimeter . . . .
3. über 200 Centimeter
Tara zu Post 10 c: Für Behänge zu
Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe,
auch gefärbte: 23 in Fässern und Kisten,
13 in Körben. Für gepresstes, ge
schliffenes , abgeriebenes, gemustertes
Glas : 40 in Fässern und Kisten, 13 in
Körben. Für geschnittenes, auch mas
sives Glas: 13 i. Kisten, Fässernu.Körben.
d) 1. Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes . .
2. Tafel- (h'enster-) und Sjdegelglas, ge
schliffenes, polirtes, gemustertes, mattes,
auch farbiges, belegtes aller Art . , .
c) Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glas
knöpfe, auch gefärbte, massives weisses
Glas, nicht besonders benanntes, gepress
tes, geschliffenes, polirtes, abgeriebenes,
geschnittenes, geätztes, gemustertes Glas,
insoweit es nicht unter d oder / fällt . .
Anmerkung zue: Glasjilättchen, Glas-
jterlen, Glasschmelz. Glastrojifen, auch
gefärbt
f> farbiges, mit Ausnahme des unter «, d
und € begriffenen, bemaltes oder vergol
detes (versilbertes) Glas, Glasflüsse (un
echte rohe Steine) ohne Fassung, Glas-
waaren und Emailwaaren in Verbindung
mit anderen IMaterialien, soweit sie da
durch nicht unter Nr. 20 fallen ....
Tara 20 in Fässern und Kisten.
Anmerkung zu f: Milchglas und Ala
basterglas, ungemustertes, ungeschliffenes,
unabgeriebenes, unbemaltes, ungepresstes,
oder nur mit abgeschliffenen oder einge
riebenen Stöpseln, Böden und Rändern
Jn der Ausfuhr frei.
Belgien.
50
Glasscherben (Bruchglas)
Glas, ordinäres, Flaschen und andere Gegen
stände aus grünem Glas
oder 10" 0 vom Werth.
Glas, anderes, Spiegel- und Fensterglas vom
Werthe 10%.
ln der Ausfuhr frei.