Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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1

14

IV.  Zucker

1  1

SS

227

228

229

86

T  a  r  i  f  ni  ä  8  s  i  g  e  Benennung

gestellt.  Ferner  unter  den  Zollsatz  des  Kaffinatzuckers
gereiht:  Gersten-  und  Aepfelzuckertäfolchen,  Stangen-Lakrizen
  und  Lederziicker  etc.  und  andere  Zuckerpräparate.
Zucker,  raffiiiirt:  Candis  .
in  Broten
über  Nr.  18
Anmerkung:  RaflinirterZucker.sog.  Bastard-od.  Farinzucker,
wird  bezüglich  des  Eingangszolles  wie  Rohzucker  behandelt.
Syrup  und  Melasse  als  unkrystallisirbares  Product ­
  bei  der  Erzeugung  und  Raffinirung  von
Zucker  von  weniger  als  õQo/o  Zuckergehalt
Syrup  und  Melasse  bei  der  Einfuhr  zur
Destillation  frei.
Die  Zollfreiheit  ist  an  Bedingungen  geknüpft.
Anmerkung:  Bei  der  Ausfuhr  wird  die  Rückvergütung  der
hezeichneten  Accise  gewährt.
In  der  Ausfuhr  frei.
Dänemark.
Melasse  und  Syrup  :
Raffinatzucker  in  ganzen  oder  zerschlagenen
Hüten,  Platten,  Kuchen,  ferner  weisser  pulverisirter
  Zucker,  welcher  heller  ist  als  die
holländischen  Standardniuster  Nr.  18,  dann
Candis  (sainmt  Zuschlag)
Anderer  pulverisirter  Zucker,  welcher  heller
ist  als  wie  die  holländische  Standardprobe
Nr.  9  (sainmt  Zuschlag)
Anderer  pulverisirter  Zucker,  der  nicht  heller
ist  als  die  obgenannte  Normalprobe  Nr.  9,
sowie  aufgelöster  und  anderer  flüssiger  Zucker,
hier  inbegriffen  Rohrsaft,  woraus  der  Zucker
nicht  ausgeschieden  ist  (Melados),  ferner
weisser  Syrup,  weisser  Honig,  dgl.  Traubenoder ­
  Stärkezucker  und  Trauben-  und  Stärkesyrup
  (sainmt  Zuschlag)
Melasse,  gewöhnlicher  brauner  Syrup  und  brauner ­
  Honig,  dgl.  sogen.  Runkelrübenschlempe
Capillar-,  Maulbeer-,  Rosen-,  Veilchen-  und
anderer  ähnlicher  Syrup
Anmerkung:  Wenn  in  der  .Melasse  oder  Syrup  über  den
4.  Theil  nach  Gewicht  gerechnet  krystallisirter  Zucker  enthalten ­
  ist,  ist  das  Ganze  wie  flüssiger  Zucker  zu  verzollen.
In  der  Ausfuhr  frei.
England.
Zucker  aller  Art  in  der  Ein-  uud  Ausfuhr
zollfrei.
Frankreich.
Zucker  aus  dem  Auslande:
Zuckermehl  aus  Rohr,  enthaltend  98'’/o  reinen
Zucker
Zuschlag  .
„  aus  Rohr,  enthaltend  mehr  als
98o,o  reinen  Zucker
Zuschlag  .

Kg.  ||  Frc.  Cent.  Frc.  Cent.

100
100
100

100  i  15  —

Pfd.  Krön.  Gere  Krön.  Oere

13

1  -  09

1  -  08
1  —  4  06

-  03

Kg.

100
100

Frc.  Cent.

Frc.  Cent.

100  j|  52
100  —

50  P  40
-  ii  3
            
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