Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

%

272

XXXvu.  Thomvaareu,

Zoll

®-c

3  s,

500
501
502

154

155

156'

T  a  ri  f  m  ä  s  s  i  g  e  Benennung

gejiörigen  Krüge  mit  Deckeln  und  Beschlägen
von  Zinn,  und  3.  Teller,  ordinäre,  zweifärbig
bedruckte,  welche  in  Körben  einlangen  ..  .
Anmerkung:  In  Folge  der  Handels-  und  Zoll-Convention
zwischen  Grossbritannien  und  Serbien  vom  24.  März  resp.
5.  April  1880.
Mittelfeine,  d.  i.  1.  Steingut,  mehrtarbiges,
bemaltes,  bedrucktes,  versilbertes  und  vergoldetes; ­
  2.  Porzellan,  weisses,  auch  mit
lärbigen,  weder  vergoldeten  noch  versilberten
Randstreifen  versehenes
Feine,  d.  i.  Porzellan,  färbiges,  bemaltes,  bedrucktes, ­
  vergoldetes  und  versilbertes  .  .
Phantasie  -  Artikel  aus  Porzellan,  Biscuit,
Fayence,  wie  Statuetten,  Figuren,  Schreibtisch ­
  -  Garnituren  u.  s.  w.  ;  Handleuchter,
Lampen  u.  dgl.  ;  alles  Vorstehende  weiss
oder  verziert  mit  Malereien,  Vergoldungen,
Bronze,  geschnitztem  Holze  und  eingelegte
Arbeit  u.  s.  w.
Tara  zu  Post  501  und  502:  25  in  Kisten
und  Fässern,  20  in  Ballen.
ln  der  Ausfuhr  frei.
Russland.
Töpferwaaren  aus  gemeinem  Thon  oder  Steinzeug: ­

1.  Geschirr  und  Gegenstände  jeder  Art,  mit
Ausnahme  der  im  Punkt  2  dieses  Paragraphen
genannten
2.  Gegenstände  zur  Ausschmückung  von  Wohnzimmern. ­
  bemalt  und  vergoldet  ....
Aiimurkung:  Für  die  Verpackung  von  Töpferwaaren  werden
bei  Kisten  und  Fässern  30%,  bei  Körben  20%  vom  Zollbetrage ­
  in  Abzug  gebracht.
Fayencewaaren  :
1.  weisse  und  einfärbige,  in  der  Masse  gefärbte, ­
  ohne  Verzierungen,  wenn  auch  mit
gegossenen  Mustern
2.  dieselben  mit  einfärbigen  Mustern,  Rändern
und  Reifen
3.  dieselben,  mit  Alalerei,  Vergoldung  und  verscbiedenfärbigen
  Mustern
Anmerkung:  Für  die  Verpackung  von  Fayencewaaren  werden
bei  Körben  25%,  bei  Kisten  und  Fässern  45%  vom  Zollbotrage
  in  Abzug  gebracht.
Porzellanwaaren  :
1.  Porzellangeschirr,  weisses  und  einfärbiges,
mit  färbigen  oder  vergoldeten  Rändern  und
Reifen,  aber  ohne  andere  Verzierungen  .  .
2.  Porzellangeschirr  mit  Malerei  od.  mit  buntgemalten ­
  u.  vergoldeten  Mustern,  Arabesken,
Blumen  und  ähnlichen  Verzierungen,  desgl.
zur  Ausschmückung  von  Wohnzimmern  dienende ­
  Gegenstände  aus  Porzellan  und  sogenanntem ­
  Biscuit,  weisse  und  einfärbige,

i|ü.

Kg.
100

Frc.  Cent.
2  10

100,1  8
100  16

!!
100  li  30  ;  —

Fud  I  Rubel  Kop.

-  20
1  —

1—  85
1  —
2  50

1  I  4  —

Frc.  Cent.

Rubel  Kop.
            
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