Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

I
t

18

V.  Tabak  und  Tabakfabrikate.

Tarif  mässigc  B  e  ii  e  n  n  u  ti  g

all  gemeiner


Papier  aus  Stengeln  und  liijtpen  der  Tabak-Í
  blatter
I  Auiiiurkung.  In  Fällen  einer  besonderen  liewillignng  sind
I  in  der  Einfuhr  überdies  folgende  Licenzgehiiliren  per
'  1  Kilogramm  netto  zu  entrichten:
Für  Cigarren  und  Cigaretten  fl.  II.—
r  andere  Tahakfuhrikate  8.4(1
«  Kautabak
Tabak  und  Tabakfabrikate  müssen  auch  nach  vorstehenden ­
  Unterabtheilungen  erklärt  werden.
Für  Ci  garren  :

kg.
10(1

ü.
52

kr.
50

nur  gegen
besondere
Bewilligung

1  1
tragsmässiger


fl.  I  kr.

24  in  kleinen  Holzkistehen.  ¡
12  in  kleinen  I’appkästchen  oder  Körbchen.  '
'  Befinden  sich  die  in  kleinen  Holzkistchen,  l'appkästchen  |
I  oder  Körbchen  verpackten  Cigarren  noch  in  einer  weiteren  '
j  Umschliessung  von  Fässern,  Kisten.  Körben  oder  Ballen,  so
steht  es  den  Parteien  frei,  entweder  das  Uesammtgewicht
der  Cigarren  sammt  beiden  Umschliessungen  oder  nebst  j
diesem  Bruttogewichte  auch  ge.sondert  das  Bruttogewicht  i
,i  der  kleinen  Holzkistchen,  Pappkästchen  oder  Körbchen  zu  '
erklären.  Im  ersteren  Falle  sind  auch  noch  die  oben  fest-  I
gesetzten  Tara-Percente.  und  zwar  vom  Gesamint-Brutto-  I
gewichte  zu  berechnen  ;  im  letzteren  Falle  jedoch  ist  die
Tara  nur  mit  24,  beziehungsweise  12  Percent  zu  bemessen,
jj  Einzelne,  blos  mit  Leinwand  überzogene  Kistchen,  Pappkästchen ­
  oder  Körbchen  werden  nicht  als  Ballen  behandelt.
In  der  Ausfuhr  frei.  '

Deutschland.

'25v2a'|
25v2ß1

25  V  ll!
25v2ßj|
25  vl  i
25v2ß

l’abak,  fabricirter  :
1.  Cigarren  und  Cigaretten
2.  aniierer,  als  :  Bauchtabak  in  Bollen,  abgerollten, ­
  ganz  oder  halb  entrijtpten  oder  geschnittenen ­
  Blättern  ;  eingesalzene,  saucirte
oder  einer  sonstigen  Bearbeitung  unterworfene ­
  Tabakblätter;  Carotten  oder  Stangen ­
  zu  Schnupftabak  ;  Tabakmehl  und  Abfälle ­
  vonTabakfabrikaten;  Kautabak  ;  Schnupftabak ­

Tabakabfälle  von  unbearbeiteten  Tabakblättern
„  von  Fabrikaten,  auch  gemischt  mit
Abfall  von  Bohtabak
j  abakblätter,  unbearbeitete,  auch  dergleichen
nur  über  Bauch  getrocknete,  sowie  in  Puj»-pen
  oder  Stengeln
Tabakblätter,  bearbeitete,  als:  abgerollte,  ganz
oder  halb  entripjite,  geschnittene,  eingesalzene, ­
  saucirte  u.  dergl.  (Tabakfabrikate)
Anmerkung.  Zu  den  eingesalzoiien  Tahakhlättern  sind  alle
diejenigen  zu  rechnen,  welche  mehr  als  1%  Salz  enthalten.
Für  Tahaklilätter,  nnhearheitete  und  Stengel-22
  in  Kisten.
12  in  schweren  Fässern,  Seronen  (nicht  von  Thierhäuten)
und  Kanasserkörben.
8  in  leichten  Fässern.
9  in  Körben.
8  in  Thierhäuten.
4  in  Ballen  aus  Schilf,  Bast  und  Binsen.
2  in  Ballen  oder  Säcken  von  schwerem  Leinen.
1  in  Säcken  von  leichtem  Leinen.

Kg-100


Jlk.
1270

100  180
100  |;  85
100  ill  80

100
100

85
180

l*fg,  Mk.  Pfg.
            
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