Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XLI,  Fahrzeuge.

335

|i  Zoll

||  allgemeiner ­


tragbmäsbiger


Tarif  massige  Benennung

Auslande  Keparaturen  erleiden,  zahlen  bei  ihrem  Einlaufen
in  spanische  Häfen  die  den  verwendeten  Materialien  entsprechenden ­
  Zölle.

(Siehe  weiter  Spanien  Classe  XXXVIII  „Eisenwaaren“
  den  Tarif  über  die  begünstigten  Zölle
für  Eisenbahnunternehmungen.)
In  der  Ausfuhr  frei.

!

Schweiz.
Eisenbahnwagen  :
Personenwagen  vom  Werthe  8»o.
Gepäck-  und  Güterwagen,  Erdtransport-  und
Schotterwagen  für  Eisenbahnen  und  Hilfsbabnen
  (Rollwagen)  vom  Werthe  4®,o-Locomotiven
  und  Tender
Anmerkung:  Locomotivbestandtbeile,  Bestandtheile  von
Eisenbahnwagen  ,  Drehscheiben  ,  eisernen  Brücken  ,  Befestignngsmittel
  und  Schienen:  siehe  Eisenwaaren.
Ackergeräthe,  grosse,  von  Holz  oder  von  Holz
und  Eisen,  wie  Pflüge,  Eggen  u.  dgl.,  vom
Werthe  S^o.
Kähne,  gewöhnliche,  Personentransportkähne
vom  Werthe  5%.
Oekonomie-  und  Lastwagen,  Schlitten  und
Schiffe,  sowie  einzelne  Bestandtheile  zu
solchen  vom  Werthe  5®/o.
Fuhrwerke  und  Gefährte  jeder  Art  zum  Personentransport ­
  (m.  Ausnahme  der  Eisenbahnwagen),
Luxusschlitten,  Luxusschiffe,  Velocipedes
und  Kutschenmacherarbeiten  v.  Werthe  IO«»,«.
ln  der  Ausfuhr

Kg.

100

Erk.

Kapp.;  Frk.  Kupp.

100

4  I  —

20

I;  Schweden.
Wagen  und  Fuhrwerke,  einschliesslich  der  Eisen-!
  bahnwaggons:
I  <i)  Arbeits-  und  Lastwagen
;  h)  zweiräderige  und  Schlitten
i  vierräderige  :
;  r)  Einspänner
d)  halbverdeckte,  kleinere
I  e)  andere  Wagen
j  Anmerkung:  Wenn  Zweifel  entrteben,  zu  welcher  Art
Wagen  ein  Wagen  zu  rechnen  ist,  so  sollen  10%  vom
Werth  des  Wagens  als  Zollabgabe  angenommen  werden,
I  jedoch  darf  die  Summe  100  Kronen  nicht  übersteigen.
I  Schiffs  -  Inventarstücke,  nicht  besonders  aufjj
  geführte,  welche  nicht  als  Hausgerätb  oder
1  als  Kleidungsstücke  zu  betrachten  sind,  dgl.
I  die  Schiffsin  ven  tarien  anderer  Art,  welche
j  zu  gescheiterten  oder  auf  der  See  beschäj
  digten  ausländischen  Schiffen  gehören,  frei.
I  In  der  Ausfuhr  frei.

Stück

Krön.

5
15
25
50
100

Oer«  ,  Krön.  Oere

I  !¡

Türkei.
Scliiffe  und  Boote  vertragsmässig  v.  Werthe  SV,
Wagen  vertragsmässig  vom  Werthe  80/0.
ln  der  Ausfuhr  frei.
            
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