Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XLllI.  Instrumente,  Uhren,  Kurswsaren.

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Deutschland.
unmittelbar  dienen,  als  :  chirurgische  Bestecke,  dergleichen
Messer,  Scheeren,  Si^en,  Zangen.  Lanzetten.  Feilen,
Nadeln.  Schrauben,  Spritzen  (auch  Irriga  teure,  Clysopompes),
Schröpfköpfe,  Beobachtungsspiegel.  EinfQhrungsrohre,  Katheter, ­
  Inhalationsapparate  etc.
Anmerkung  3:  Zn  den  chemischen  Instrumenten  sind  nur
solche  zu  rechnen,  welche  bei  chemischen  Untersuchungen
zu  Ermittelungen,  Bestimmungen  od.  Messungen  unmittelbar
dienen,  z.  B.  Ar&ometer,  Büretten,  Instrumente  zu  Spectralbeobacbtnngen,
  Polarisationsinstrumente,  Thermometer.
Goniometer,  Vaporimeter  etc.
Anmerkung  4:  Als  musikalische  Instrumente  sind  auch
solche,  deren  Benutzung  eine  besondere  Fertigkeit  nicht
Toraussetzt  (z.  B.  Pfeifen  etc.),  sowie  alles  dergleichen
Kinderspielzeug  zu  behandeln.
Uhren  :
Taschenuhren
Stutz-  (Stand-  u.  Stock-),  Wanduhren,  Pendeluhren, ­
  Regulatoruhren,  Weckeruhren  in  Verbindung ­
  mit  Zeituhren  und  sogenannte  Reiseuhren, ­
  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen ­
  unter  Nr.  20  a  fallen
Thurmuhren  <  ,  .
als  Nebensache  in  Gemälden  frei.
Uhrfedern  und  Uhrschlagfedern
Uhrfoumituren  von  unedlem  Metall
ganz  oder  theilweise  von  edlem  Metall  .  .
Uhrzeigerwerke  (elektrische  und  andere),  bestehend ­
  aus  Zifferblatt  mit  Zeigern  und
einem  Gehäuse  mit  dem  zur  Drehung  der
Zeiger  erforderlichen  Räderwerke,  welches
letztere  mittelst  einer  besonderen  Vorrichtung ­
  (Leitungsdraht,  Achse  etc.)  durch  eine
räumlich  getrennte  Uhr  mit  vollständigem
Triebwerk  in  Bewegung  gesetzt  wird,  wie
Uhrwerke
Uhrzifferblätter  aus  unedlen  Metallen  ....
von  Email  in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen
von  edlen  Metallen
von  unedlen  echt  vergoldeten  oder  versilberten
oder  ir.it  Gold  oder  Silber  belegten  Metallen
hölzerne,  siehe  Holzwaaren.
andere  nach  Beschaffenheit  des  Materials.
Anmerkung:  Die  Vergoldung  der  .schmalen  Kinfassreifeii
und  Ziffern,  sowie  ähnliche  unwesentliche  Verzierungen  von
Ubrziflerblättem  aus  unedlen  Metallen  bleiben  bei  der
Tariflrung  ausser  Betracht.
Kurze  Waaren,  Quincaillerien  etc.:
a)  Waaren,  ganz  oder  theilweise  aus  edlen
Metallen,  echten  Perlen,  Korallen  oder  Edelsteinen ­
  gefertigt;  echtes  Blattgold  und  Blattsilber ­

h)  1,  Waaren.  ganz  oder  theilweise  aus  Bernstein, ­
  Celluloid.  Elfenbein,  Gagat,  Jet,
Lava,  Meerschaum,  Perlmutter  u.  Schild-Kg.



Mk.  Pfg.

Mk.  :  Pfg.

1001,600  —

1001200
100  II  10

100
100
100

100
100
100
100
100

I  60
I  60
200

100

60  1  -
60  1  —
60  —
600  —
200  i  —

'600  —
            
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